Saucen produzieren ?

Ich verstehe die Frage in eine andere Richtung.

Willst du selbst Saucen vertreiben? Beachte bitte, dass die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln sehr strikten Auflagen unterliegt!
 
Genau so wars gemeint oophag
Ja das mit den Auflagen hab ich gelesen , deswegen wollt ich fragen wie andere das machen.
 
Das erfragst du am besten bei der bei dir zuständigen Behörde für die Gewerbeanmeldung.
 
@Moonlings

Ohne Auflagen vom Amt, Gewerbe usw ist da nichts zu machen. In der heutigen Zeit muss man sogar auf Schulfesten davor gewappnet sein evtl. verklagt zu werden wenn etwas nicht in Ordnung war. Leider wahr.
 
Zumindest wird eine entsprechende Kücheneinrichtung fällig und man braucht ziemlich sicher ein Gesundheitszeugnis. Um eine Gewerbeanmeldung kommt man auch kaum vorbei, höchstens wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat. Da kommen aber noch andere Dinge hinzu weshalb man unbedingt zum entsprechenden Gewerbeamt gehen sollte. Eventuell hilft auch die zuständige IHK weiter.
 
Soweit ich weiß, braucht man eine 2. extra Küche, in denen man nur die Sachen zum Verkauf zubereitet.
Es kam da mal ein Bericht im TV.
 
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen: macht man das "Mal" und nicht für die eigene Tasche, sondern zB. für einen Verein in dem man Mitglied ist, oder wirtschaftet man "hin und wieder" bis "regelmäßig" in die eigene Tasche.

Für die erste Variante gelten (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) gelockerte Regelungen. Das beste Beispiel dafür ist der Kuchenverkauf bei Vereinsfesten - da kann (in der Regel!) jeder Zuhause nen Kuchen backen, der dann im Rahmen des Vereinsfestes verkauft wird. Einzige Auflagen sind hier: vernünftiger Umgang vor Ort mit den Lebensmitteln (sprich: zumindest einer vor Ort sollte eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz haben) und eine Auflistung der verwendeten Zutaten für den jeweiligen Kuchen.

Für Variante zwei, ist das komplizierter. Das Gesetz sagt: wenn Du "nachhaltig Gewinnorientiert" arbeitest - das heißt im Zweifelsfall, mehr als einmal (das ist zwar Auslegungssache des jeweiligen Sachbearbeiters, aber im Zweifel geht man da besser kein Risiko ein), muss ein Gewerbe her. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Ordnungsamt oder Gewerbeamt (von Kommune zu Kommune und Land zu Land variiert die personelle Zuständigkeit da etwas) und kostet in der Regel nicht mehr als 50 Euro. Bei dieser Anmeldung trägt man dann ein, was genau man machen will - und formuliert das im Idealfall so, dass man möglichst viel Spielraum hat und in keine Stolperfalle gerät. Ein Beispiel: Herstellung von Marmelade bedeutet im Klartext: Du darfst mit Deinem Gewerbe NUR Marmelade, also Fruchtaufstrich mit Fruchtinhalten auf Basis von Südfrüchten (Orangen, Zitronen, usw.) herstellen. Alles andere ist keine Marmelade, sondern ein Fruchtaufstrich - weswegen letzteres die bessere Wahl wäre. Das Beispiel hat auch einen weiteren Haken: "Herstellung". Damit ist der Vertrieb noch nicht geregelt... Also falls Du das Obst aus Deinem Garten verarbeiten und verkaufen wollen würdest, könnte es zB heißen: "Herstellung und Verkauf von Fruchtaufstrichen, Fruchtmus, Dörrobst und Frischobst". Damit Du deine Produkte nicht nur Zuhause und im Internet verkaufen kannst, sondern auch auf Märkten stehen darfst, wird darüber hinaus eine Reisegewerbekarte pflicht - der geht ein ähnliches Fragebogen-Formular voraus und auch dafür wird eine (von Kommune zu Kommune unterschiedlich hohe) Gebühr fällig.

Damit wäre der erste Schritt getan. Der zweite folgt sodann: Du bekommst Post. Je nachdem, was Du genau vor hast, kommt (in der Regel) zu allererst Post vom Finanzamt (mit einem Fragebogen zu Deinem Gewerbe und den zu erwartenden Gewinnen, usw.) und dann von der Handwerkskammer, der Industrie und Handelskammer und eventuell sogar noch irgendwelchen Verbänden, in denen man - je nachdem, was man denn vor hat zu tun - eine Zwangsmitgliedschaft fällig wird. Mitunter kommt auch eine Berufsgenossenschaft auf Dich zu und bittet um Deinen Beitrag (das ist übrigens definitiv kein verschwendetes Geld... die BGs sind bei einer Selbstständigkeit sowas wie deine Berufsunfallversicherung).

Dann ist erst einmal ein großer Berg Papierkram weg, dann kommt der knifflige Teil. Bevor Du nämlich loslegen kannst, brauchst Du, wenn Du mit Lebensmitteln Umgang planst, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die bekommst Du beim Gesundheitsamt und die ist quasi ein Gesundheitszeugnis (in einigen Bundesländern gibt es, ja nach konkreter Art der Lebensmittel, insbesondere wenn frischer Fisch oder frisches Fleisch involviert sind noch weitere Auflagen). Die Belehrung dauert ca. ne Stunde und kostet zwischen 15 und 50 Euro.
Auf Basis der Belehrung weißt Du dann in der Regel auch schon in etwa, was die weiteren Anforderungen sind, nämlich: Du darfst nicht einfach Zuhause in Deiner eigenen Küche produzieren. Welche Anforderungen konkret an (D)eine Gewerbeküche gestellt werden, hängt dann wieder stark davon ab, wie Dein Plan aussieht und wie es die Menschen vom Gesundheitsamt oder Ordnungsamt oder Gewerbeamt (je nachdem wer gerade für die Abnahme zuständig ist) das auslegen. Du kannst aber in jedem Fall davon ausgehen, dass "Herstellung von getrockneten Chilis, Chilipulver und Chilisalz" viel weniger Anforderungen nötig machen, als zB. die Herstellung von Soßen (wobei das wie gesagt, alles Ermessenssache ist). So als grobe Denkrichtung für die Soßenproduktion: 1 Waschbecken mit Warmwasser, 1 separates Handwaschbecken mit Warmwasser und Desinfektionsmöglichkeit, Leicht zu reinigende Wände (sprich: keine Tapete) im Arbeitsbereich - idealerweise Fliesen. Und zwar so hoch, wie irgendwas spritzen könnte. Der Bodenbelag muss leicht zu reinigen, zu desinfizieren und vor allem Rutschfest sein (wodurch viele günstige PVC-Beläge ausscheiden). Tapete an der Decke ist auch nicht die beste Vorraussetzung. Wenn Du was Kochen musst, sollte ein Herd vorhanden sein, darüber eine Dunstabzugshaube (die Luft im idealfall nach außen führt). Die Beleuchtung des Raumes muss der Tätigkeit angemessen hell sein. Steckdosen sollten geschützt sein (sprich, solche mit ner Klappe) was aber auch nicht zwingend erforderlich sein muss. Die ganzen Möbel müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, ein Fenster (oder eine andere Möglichkeit) zur Belüftung muss vorhanden sein, das in seiner Gesamtbeschaffenheit leicht zu Reinigen ist und mit einem Fliegengitter versehen ist. In erreichbarer Nähe muss zudem ein WC mit Warmwasser-Handwaschbecken vorhanden sein und je nach Art der Produkte, die herstellt werden, sind unter Umständen mehrere Kühlschränke oder Kühlräume von nöten. Falls Lagerräume benötigt werden, sind die Anforderungen an diese im Grunde nur, dass sie leicht zu reinigen sind (also kein Teppich und möglichst keine Tapeten) - was aber nur solange gilt, wie Du mit verschlossenen Lebensmitteln agierst. Werden frische Lebensmittel gelagert, wirds auch da wieder strenger.
Das klingt jetzt waaaaaahnsinnig umfangreich - und ist es auch. Wenn man sowas startet, muss man sich der gesamten Kosten auf jeden Fall bewusst sein. Eine Alternative zu einer eigenen Gewerbeküche ist indes, sich eine zu mieten. Es gibt gerade in kleineren Städten oft Sportvereine, deren Vereinsheime eine zugelassene Gewerbeküche haben. Da kann man fragen, ob man für ein geringes Entgeld selbige mieten kann. In der Start-Up-Phase wird das wohl in der Regel kostengünstiger sein, als eine eigene Gewerbeküche zu installieren (sofern dafür überhaupt Platz im eigenen Haus ist - in Mietverhältnissen bedarf das nämlich noch der Zustimmung des Vermieters...).
Die Abnahme der Gewerbeküche durch die oben genannten Personen kann dann auch wieder etwas kosten - muss aber nicht. Auch das ist von Kommune zu Kommune bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wenn das dann alles geschafft ist, gilt es im Grunde nurnoch, Dich selbst abzusichern. Im Lebensmittelsektor ist das auch absolut sinnvoll, denn: gerade hier drohen empfindliche Strafen (allein schon, wenn irgendwas falsch bezeichnet oder auf der Zutatenliste durcheinander (oder vergessen!) ist - von eventuellen Lebensmittelvergiftungen oder allergischen Reaktionen wegen unsauberer Arbeit (z.B. grad in der Mühle Senf gemahlen, nicht 100%ig sauber gemacht, dann danach Chilipulver gemahlen, und das ohne den Hinweis auf mögliche Spuren von Senf in Verkehr gebracht...) usw. braucht man erst gar nicht anfangen...). Kurzum: Unternehmenshaftpflicht ist eigentlich Pflicht und eventuelle Versicherungen für die Tätigkeit in den Gewerberäumen bzw. auf Märkten KÖNNEN sinnvoll sein. Eine Rechtsschutzversicherung ist auch nicht so sehr Dumm.


Fazit: es wartet ein großer Berg Arbeit, der aber viel größer klingt, als er ist. Was man jedoch UNBEDINGT beachten sollte ist, wenn man seine Preise kalkuliert, dass es eben nicht damit getan ist, für eine Soße zu rechnen: Zutatenkosten+Kosten für Flasche+Gewinn=Preis.
Der Preis nämlich ergibt sich aus Deinen Jahresfixkosten (Zwangsmitgliedschaften, Miete, Versicherung, Strom, Wasser, Heizung) die auf die Rechnung mit umgelegt werden müssen - was ziemlich leicht erklärt, warum hochwertige Soßen aus kleinen Betrieben die keinen Millionenabsatz machen, deutlich teurer sind, als man sich das so zuhause zusammen rechnet...
 
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