Härtefall

Spicy_Gemüse

Chiligrünschnabel
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Grüßt euch Freunde der scharfen Schoten,

es gibt ja, wenn man Fahrverbot bekommt einen sogenannten Härtefall ( wer nicht weiß was das ist und trotzdem mitreden möchte kann hier mal nachschauen https://www.bussgeldbescheideinspruch.com/fahrverbot/haertefall/ ) . Weiß jemand von euch wie viel Höher dann die Geldstrafen ausfallen? Hatte jemand schon mal Fahrverbot bekommen und war in so einem Härtefall?:wtf:

Freu mich auf Eure Antworten :p
 
Wenn du eine passende Rechtschutzversicherung hast, such dir einen jungen Anwalt mit kleinem Mandantenstamm. Die beißen sich in solche Fälle besonders rein und holen dich da eventuell sogar komplett raus.
 
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Ich denke das kann man so pauschal nicht beantworten, da es ja anscheinend auch im Ermessen des Richters liegt und auch davon abhängt, wie schwer das Vergehen war. Wenn man zu schnell gefahren ist und 1 Monat Fahrverbot plus 150€ Strafe (Nur ein Beispiel, habe nicht im Bußgeldkatalog nachgeguckt) aufgebrummt bekommt, wird man im Härtefall sicherlich nicht nur das doppelte zahlen müssen.

Die Strafe, hier das Fahrverbot, soll ja schon weh tun und dazu dienen, dass man sowas nicht wieder macht. Von daher wird der Richter wohl die Geldstrafe so weit anheben, dass diese genauso weh tut wie ein Fahrverbot! Da kann ich mir auch gut vorstellen, dass die Höhe vom persönlichen Monatseinkommen abhängt.

Wenn du da was genaues zu wissen willst, solltest du wohl einen Verkehrsanwalt befragen
 
https://www.fahrverbot.com/haertefall/
… Die Gerichte folgen also nur stichhaltigen Argumentationen. Entscheidet das Gericht, dass vom Fahrverbot wegen Härtefall abgesehen werden kann, wird in der Regel das Bußgeld verdoppelt und auf das Fahrverbot von einem Monat bis maximal drei Monate verzichtet…

https://www.bussgeldkatalog.de/fahrverbot/haertefall/
… Ist er in der Lage, das Gericht davon überzeugen, dass sein Fall ein Härtefall darstellt, ist es möglich, dass das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt wird. Diese fällt dann meist recht hoch aus. Das normale Bußgeld wird üblicherweise verdoppelt, manchmal sogar verdreifacht…

Hier erklärt ein Anwalt die Sache
http://www.rae-lingen.de/anwalt-verkehrsrecht-lingen-fahrverbot.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genauso hatte ich das auch in Erinnerung.

Es kommt ganz wesentlich auch darauf an, was zum drohenden Fahrverbot führt. Die Härtefallregelung ist besonders für Fälle des Bußgeldrechtes gedacht, die sich nicht mit der „Pauschalstrafe“ eines begrenzten Fahrverbots nach Katalog regeln lassen.

Bei strafrechtlich relevanten Vergehen (z.B. Verkehrsgefährdung) oder Fällen der charakterlichen Nichteignung (z.b. körperliche Übergriffe nach einem Unfall, Unbelehrbarkeit bei konstanten kleineren Vergehen) werden zwar ggf. die Voraussetzungen für einen Härtefall abgewogen aber wenn der Richter der Meinung ist, es kann sein dass der Richter der Meinung ist dass ein Fahrverbot angemessen ist.
 
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