Domainnamen

G

Gelöschtes Mitglied 3065

Gast
Kennt sich jemand mit dem rechtlichen bei Domainnamen aus .

Schon letztes Jahr war ein onlineshop in Planung .
Nach dem gesundheitlichen Unterbruch nahmen wir es nun wieder in Angriff .
Mein schon bestehender Name hat die Endung .ch für Schweiz .
Jemand anderes aus Deutschland eröffnete nun einen shop mit ähnlichem Namen , aber mit Bindestrich dazwischen .
Sie verlangt nun das ich meinen Namen ändere .
Wäre es besser ? .... Hat sie ein Recht dazu ?
 
Es ist offenbar noch keine rechtliche Frage, sondern eine unverschämte.

Ich frag mich grad auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung fußt. Sieht eher nach dem "man kanns ja mal probieren" Prinzip aus.
 
Es ist offenbar noch keine rechtliche Frage
Ja, kann man so sehen. Da @Peti allerdings plant die Domain geschäftlich zu nutzen würde ich an seiner Stelle, auch wenn derzeit die Forderung nur von einer Privateperson kommt, unbedingt vor der Geschäftseröffnung die rechtliche Seite prüfen lassen.
Sollte diese Dame nämlich eine vorhersehbare Chance auf Recht haben, dann ist jetzt die bessere Zeit einen anderen Namen zu finden und spart mächtig Zeit und Ärger am Start einer Selbständigkeit.
 
Ja ich glaube ich werde es ändern .
Meine Designerin ist nächste Woche wieder da , dann schauen wir was wir ändern .

Danke euch vielmals für eure Meinungen
 
Ist @Papadopulus nicht so 'n Rechtstier, und kann etwas dazu sagen?

Imho, als Mensch, der seit zwanzig Jahren im Netz oder viel vom theoretischen Netz weiß, hat niemand ein Recht darauf, eine Domain zu besitzen / übernehmen, die einen Eigennamen wiederspiegelt. Allerdings ist das eine wage Aussage meinerseits, die ausschließlich auf Erfahrungen, nicht aber auf fundiertem Rechtswissen beruht.
 
Imho, als Mensch, der seit zwanzig Jahren im Netz oder viel vom theoretischen Netz weiß, hat niemand ein Recht darauf, eine Domain zu besitzen / übernehmen, die einen Eigennamen wiederspiegelt.
Na ja, bei einer Domain für einen Onlineshop ist das ja nicht zwangläufig der Fall, aber da wir den fraglichen Domainnamen nicht kennen (und es mir gerade wenn eine juristische Auseinandersetzung im Raum steht wenig ratsam scheint, den in diesem Zusammenhang öffentlich bekanntzumachen), ist die Frage, wie der konkrete Name zu bewerten wäre, ziemliche Spekulation.

Wer in dem Fall die besseren Karten hat, hängt aber noch von einigen anderen Aspekten ab. Was mir so einfällt:
  • Sind die beiden Onlineshops überhaupt auf dem selben Gebiet tätig?
  • War die Seite für den geplanten Shop schon online, selbst wenn man noch nicht einkaufen konnte, oder war nur die Domain registriert?
  • Wird der Shop komplett neu aufgezogen oder soll es ine Internetpräsenz eines schon (offline) etablierten Geschäfts werden?

Für einen etwas tieferen Einblick empfehle ich hier reinzuhören.

Und zu guter letzt: selbst wenn keinen rechtlichen Grund gibt, die gewünschte Domain aufzugeben, kann man sich doch die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, gegen einen schon bestehenden Onlineshop mit sehr ähnlichem Namen anzutreten (selbst wenn es den auch noch nicht so lange gibt). Von daher ist der Vorschlag von @Papadopulus sicher nicht verkehrt, einen Vergleich zu überlegen.
 
Danke euch ....
Nee öffentlich werde ich mich hüten den Shop bekannt zu geben .
Ja sind beide auf dem gleichen Gebiet .

Deke das ihr recht habt , denn Streitigkeiten möchte ich nicht schon am Anfang .
 
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