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Vorab 1: Dies ist keine Rechtsberatung. Wer solche möchte, kann sich kostenpflichtig an einen Rechtsanwalt und kostenfrei an die unten genannten Stellen wenden.
Vorab 2: ich finde jede, wirklich jede Community-Aktion absolut super und meine Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt.
(z. B. Name, Adresse, E-Mail über ein Anmeldeformular)
Jetzt wissen wir, WAS wir machen müssen. Kommen wir dazu, WIE wir das machen.
Erforderlich:
Auch wenn kein Gewinn erzielt wird: die Anmeldung ist Pflicht, sobald eine entgeltliche Tätigkeit regelmäßig stattfindet.
Darin:
Dann liegt ein Verstoß gegen mehrere Vorschriften vor:
Nachwort 2: Die obigen Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt. Es soll mehr Aktionen / Challenges geben, nicht weniger.
Vorab 2: ich finde jede, wirklich jede Community-Aktion absolut super und meine Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt.
A. Grundsatz: Ist ein Gewerbe anzunehmen?
1. Müssen die Teilnehmer bezahlen?- Nein →Kein Gewerbe (solange keine Sponsoren, keine sonstigen Einnahmen).
- Ja → weiter zu Punkt 2.
- Nein (nur einmalig / sporadisch) →Kein Gewerbe, aber § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) prüfen, wenn Gewinn > 256 €.
- Ja → weiter zu Punkt 3.
- Nein, rein privat/geschlossen → eher kein Gewerbe, aber Steuerpflicht möglich (Einnahmen = sonstige Einkünfte).
- Ja → weiter zu Punkt 4.
- Nein → weiter zu Punkt 5.
- Ja →Gewerbe, unabhängig von Höhe der Einnahmen.
- Nein und klarer Nachweis (!) dafür →Liebhaberei, aber trotzdem Gewerbeanmeldung nötig, wenn es öffentlich & entgeltlich ist.
- Ja →Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.
B. Wenn Gewerbe → Welche Pflichten?
6. Umsatz unter 22.000 € pro Jahr?- Ja → Wahlrecht: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich → keine Umsatzsteuer, aber Gewerbe + EÜR + Einkommensteuerpflicht.
- Nein → Umsatzsteuerpflicht + Voranmeldungen.
- Nein → keine Pflicht, aber Einnahmen müssen trotzdem in EÜR.
- Ja → bei Kleinunternehmer: Hinweis
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
C. Gilt DSGVO?
1. Werden personenbezogene Daten online erhoben?(z. B. Name, Adresse, E-Mail über ein Anmeldeformular)
- Nein → DSGVO nicht anwendbar.
- Ja → weiter zu Punkt 2.
- Ja → DSGVO greift nicht (Haushaltsausnahme).
- Nein →DSGVO vollständig anwendbar → Informationspflicht, Datenschutzerklärung etc.
D. Welche Rechte müssen eingeholt werden?
3. Werden Fotos oder Videos von Teilnehmern veröffentlicht?- Nein → keine besondere Einwilligung notwendig.
- Ja → weiter zu Punkt 4.
- Nein → einfache Einwilligung ausreichend.
- Ja → Erforderlich:
- konkrete Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- klarer Zweck („Berichterstattung über Challenge“)
- Widerrufsrecht jederzeit
- keine „uneingeschränkten Nutzungsrechte“ (unwirksam)
- Minderjährige: Einwilligung der Eltern
- Nein → keine zusätzlichen Anforderungen.
- Ja: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) prüfen,
- Datenschutzinformationen erweitern,
- Übermittlung EU/Drittland bewerten.
E. Website & Formulare
6. Gibt es ein Online-Anmeldeformular?- Nein → DSGVO-Pflichten reduziert.
- Ja → Pflicht zu
- Datenschutzerklärung
- Impressum (nicht mehr privat)
- Zweckbindung
- Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO
- SSL-Verschlüsselung
- Nein → kein Cookie-Banner nötig.
- Ja → Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit nötig (Opt-in, kein „weiter heißt akzeptiert“).
F. Verbraucherrecht (ergänzend, aber wichtig)
8. Anmeldegebühr wird online gezahlt?- Nein → kein Fernabsatz.
- Ja → weiter zu Punkt 9.
- Ja → Pflicht zu Widerrufsbelehrung + Widerrufsformular.
- Nein (Samentüte sofort per PDF/Download/Email) → Widerrufsrecht kann erlöschen, aber nur bei vorheriger Zustimmung des Nutzers.
Zwischenstand
Jetzt wissen wir, WAS wir machen müssen. Kommen wir dazu, WIE wir das machen.
1. Gewerbeanmeldung
Sobald jemand regelmäßig entgeltliche Leistungen öffentlich anbietet, ist das ein Gewerbe (§ 14 GewO).Erforderlich:
- Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt (Wohnsitzgemeinde).
- Tätigkeit angeben, z. B. „Organisation und Durchführung einer jährlich stattfindenden Pflanzen-Challenge mit Teilnahmegebühr und Sponsoren“.
- Einmalige Anmeldegebühr (meist 20–60 €).
- Automatische Meldung an Finanzamt & IHK.
Auch wenn kein Gewinn erzielt wird: die Anmeldung ist Pflicht, sobald eine entgeltliche Tätigkeit regelmäßig stattfindet.2. Steuerliche Registrierung
Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (online über ELSTER).Darin:
- voraussichtliche Umsätze & Gewinne angeben,
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen → keine Umsatzsteuerpflicht,
- Steuernummer wird erteilt.
- keine Umsatzsteuer in Rechnungen,
- keine USt-Voranmeldungen,
- keine USt-Zahllast → rein einkommensteuerlich relevant.
3. Buchführungspflichten
Nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nötig.- Einnahmen: Teilnehmergebühren, Sponsoren.
- Ausgaben: Samen, Porto, Webhosting, Verpackung, ggf. Preise.
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (Belege, Kontoauszüge).
- Anlage G in der Einkommensteuererklärung ausfüllen (Gewerbebetrieb).
- Wenn Gewinn < 410 € → Steuer = 0 €. (Grundfreibetrag + Härteausgleich nach § 46 EStG).
4. Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)
Weil Umsatz < 22 000 €:- Keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Keine Vorsteuer abziehbar.
- Auf Rechnungen / Quittungen (sofern überhaupt ausgestellt) muss stehen:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
5. Sponsorenleistungen
- Sponsoringeinnahmen sind Betriebseinnahmen.
- Auch hier gilt: keine Umsatzsteuer (wenn Kleinunternehmer), aber steuerpflichtiger Gewinn.
- Sachleistungen (z. B. Töpfe, Düngemittel, Werbebanner) müssen mit Marktwert als Einnahme angesetzt werden.
6. Impressum & DSGVO
Da die Website nicht rein privat ist, gelten:- vollständiges Impressum (§ 5 TMG),
- Datenschutzerklärung nach DSGVO,
- ggf. Cookie-Banner (wenn Tracking oder Formular).
7. Nutzungsrechte / Bilder
Eine Formulierung á laist nicht rechtskonform:„uneingeschränkte Nutzungsrechte an allen Bildern und Videos“
- DSGVO und Urheberrecht erfordern konkrete Zwecke und Widerrufsmöglichkeit.
- Empfehlung: Zustimmung präzisieren („zur Berichterstattung im Rahmen der Challenge, auf YouTube und Instagram“).
- Widerruf muss möglich bleiben.
8. Widerrufsrecht
Weil die Anmeldung online erfolgt und eine Teilnahmegebühr gezahlt wird:- Es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB).
- Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht, es sei denn:
- Die Leistung wird sofort erbracht (z. B. Versand der Samen) und
- der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht erlischt.
9. War alles nur Spaß? Nein.
Wenn der Veranstalter nichts davon tut …Dann liegt ein Verstoß gegen mehrere Vorschriften vor:
| Bereich | Verletzung | Mögliche Konsequenz |
|---|---|---|
| Gewerbeordnung | fehlende Gewerbeanmeldung | Bußgeld bis 1.000 € |
| Steuerrecht | keine Steuererklärung | Schätzung + Nachversteuerung + evtl. Verzugszinsen |
| Umsatzsteuer | keine Angabe / falsche Angaben | ggf. Nachzahlung, Bußgeld |
| DSGVO | fehlende Einwilligung / Datenschutzerklärung | Abmahnung / Bußgeld bis 20 Mio € (theoretisch, in Praxis 200–5.000 €) |
| Fernabsatzrecht | kein Widerrufshinweis | Abmahnfähig (Wettbewerbsrecht) |
TLDR:
Steuer / Gewerbe
- Zahlen Teilnehmer Geld?
- Nein → kein Gewerbe.
- Ja → weiter.
- Regelmäßig / jährlich?
- Nein → sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
- Ja → weiter.
- Öffentlich beworben?
- Nein → privat, aber steuerpflichtig.
- Ja → Gewerbe.
- Sponsoren?
- Ja → Gewerbe, immer.
- Einnahmen > Kosten oder sollen > Kosten werden?
- Ja → Gewerbebetrieb.
- Nein → trotzdem Gewerbeanmeldung nötig bei öffentlicher entgeltlicher Tätigkeit.
Datenschutz
- Werden personenbezogene Daten erhoben?
- Nein → DSGVO nein.
- Ja → DSGVO ja.
- Privates Umfeld?
- Ja → DSGVO nein.
- Nein → DSGVO ja.
- Bilder/Videos veröffentlicht?
- Ja → Einwilligung + Widerrufsrecht.
- Nein → normale Datenschutzerklärung reicht.
- Kommerzielle Nutzung / Social Media?
- Ja → präzise Einwilligung + Widerruf.
- Nein → einfache Einwilligung.
- Online-Anmeldung?
- Ja → Impressum + Datenschutzerklärung + SSL.
- Online-Zahlung?
- Ja → Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht).
Nachwort 2: Die obigen Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt. Es soll mehr Aktionen / Challenges geben, nicht weniger.