Hinweise und konkrete Tipps zu Aktionen / Challenges - oder auch: Aus Spaß wurde Ernst und der ist jetzt drei Jahre.

KölnKräuter

Dauerscharfesser
Beiträge
1.124
Vorab 1: Dies ist keine Rechtsberatung. Wer solche möchte, kann sich kostenpflichtig an einen Rechtsanwalt und kostenfrei an die unten genannten Stellen wenden.

Vorab 2: ich finde jede, wirklich jede Community-Aktion absolut super und meine Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt.

A. Grundsatz: Ist ein Gewerbe anzunehmen?

1. Müssen die Teilnehmer bezahlen?
  • Nein →Kein Gewerbe (solange keine Sponsoren, keine sonstigen Einnahmen).
  • Ja → weiter zu Punkt 2.
2. Findet die Veranstaltung regelmäßig statt? (z. B. jährlich, wiederkehrend, öffentlich angekündigt)
  • Nein (nur einmalig / sporadisch) →Kein Gewerbe, aber § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) prüfen, wenn Gewinn > 256 €.
  • Ja → weiter zu Punkt 3.
3. Wird die Veranstaltung öffentlich beworben / steht jedem offen?
  • Nein, rein privat/geschlossen → eher kein Gewerbe, aber Steuerpflicht möglich (Einnahmen = sonstige Einkünfte).
  • Ja → weiter zu Punkt 4.
4. Gibt es Einnahmen über die Teilnahmegebühren hinaus? (z. B. Sponsoren, Werbung, Produktplatzierungen)
  • Nein → weiter zu Punkt 5.
  • Ja →Gewerbe, unabhängig von Höhe der Einnahmen.
5. Übersteigen Einnahmen dauerhaft die Kosten oder soll dies erreicht werden? (dabei zählt: objektiv Gewinnerzielungsabsicht, nicht „gefühlt“. Eine Aussage "ich mache keinen Gewinn dabei" ist irrelevant.)
  • Nein und klarer Nachweis (!) dafür →Liebhaberei, aber trotzdem Gewerbeanmeldung nötig, wenn es öffentlich & entgeltlich ist.
  • Ja →Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.

B. Wenn Gewerbe → Welche Pflichten?

6. Umsatz unter 22.000 € pro Jahr?
  • Ja → Wahlrecht: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich → keine Umsatzsteuer, aber Gewerbe + EÜR + Einkommensteuerpflicht.
  • Nein → Umsatzsteuerpflicht + Voranmeldungen.
7. Werden Rechnungen oder Teilnahmebestätigungen ausgegeben?
  • Nein → keine Pflicht, aber Einnahmen müssen trotzdem in EÜR.
  • Ja → bei Kleinunternehmer: Hinweis
    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

C. Gilt DSGVO?

1. Werden personenbezogene Daten online erhoben?
(z. B. Name, Adresse, E-Mail über ein Anmeldeformular)
  • Nein → DSGVO nicht anwendbar.
  • Ja → weiter zu Punkt 2.
2. Ist die Veranstaltung rein privat (Freundeskreis, ohne Öffentlichkeit)?
  • Ja → DSGVO greift nicht (Haushaltsausnahme).
  • Nein →DSGVO vollständig anwendbar → Informationspflicht, Datenschutzerklärung etc.

D. Welche Rechte müssen eingeholt werden?

3. Werden Fotos oder Videos von Teilnehmern veröffentlicht?
  • Nein → keine besondere Einwilligung notwendig.
  • Ja → weiter zu Punkt 4.
4. Werden die Bilder/Videos kommerziell oder öffentlich genutzt? (z. B. YouTube/Instagram/Website)
  • Nein → einfache Einwilligung ausreichend.
  • Ja → Erforderlich:
    • konkrete Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
    • klarer Zweck („Berichterstattung über Challenge“)
    • Widerrufsrecht jederzeit
    • keine „uneingeschränkten Nutzungsrechte“ (unwirksam)
    • Minderjährige: Einwilligung der Eltern
5. Werden die gesammelten Daten Dritten gegeben (z. B. Sponsoren, YouTube)?
  • Nein → keine zusätzlichen Anforderungen.
  • Ja: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) prüfen,
    • Datenschutzinformationen erweitern,
    • Übermittlung EU/Drittland bewerten.

E. Website & Formulare

6. Gibt es ein Online-Anmeldeformular?
  • Nein → DSGVO-Pflichten reduziert.
  • Ja → Pflicht zu
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum (nicht mehr privat)
    • Zweckbindung
    • Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO
    • SSL-Verschlüsselung
7. Werden Cookies oder Tracking-Tools genutzt?
  • Nein → kein Cookie-Banner nötig.
  • Ja → Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit nötig (Opt-in, kein „weiter heißt akzeptiert“).

F. Verbraucherrecht (ergänzend, aber wichtig)

8. Anmeldegebühr wird online gezahlt?
  • Nein → kein Fernabsatz.
  • Ja → weiter zu Punkt 9.
9. Wird die Leistung nicht sofort erbracht (z. B. nur Samentüte später)?
  • Ja → Pflicht zu Widerrufsbelehrung + Widerrufsformular.
  • Nein (Samentüte sofort per PDF/Download/Email) → Widerrufsrecht kann erlöschen, aber nur bei vorheriger Zustimmung des Nutzers.

Zwischenstand​


Jetzt wissen wir, WAS wir machen müssen. Kommen wir dazu, WIE wir das machen.

1. Gewerbeanmeldung​

Sobald jemand regelmäßig entgeltliche Leistungen öffentlich anbietet, ist das ein Gewerbe (§ 14 GewO).
Erforderlich:
  • Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt (Wohnsitzgemeinde).
  • Tätigkeit angeben, z. B. „Organisation und Durchführung einer jährlich stattfindenden Pflanzen-Challenge mit Teilnahmegebühr und Sponsoren“.
  • Einmalige Anmeldegebühr (meist 20–60 €).
  • Automatische Meldung an Finanzamt & IHK.
👉 Auch wenn kein Gewinn erzielt wird: die Anmeldung ist Pflicht, sobald eine entgeltliche Tätigkeit regelmäßig stattfindet.

2. Steuerliche Registrierung​

Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (online über ELSTER).
Darin:
  • voraussichtliche Umsätze & Gewinne angeben,
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen → keine Umsatzsteuerpflicht,
  • Steuernummer wird erteilt.
Solange der Jahresumsatz < 22 000 € bleibt:
  • keine Umsatzsteuer in Rechnungen,
  • keine USt-Voranmeldungen,
  • keine USt-Zahllast → rein einkommensteuerlich relevant.

3. Buchführungspflichten​

Nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nötig.
  • Einnahmen: Teilnehmergebühren, Sponsoren.
  • Ausgaben: Samen, Porto, Webhosting, Verpackung, ggf. Preise.
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (Belege, Kontoauszüge).
Jährlich:
  • Anlage G in der Einkommensteuererklärung ausfüllen (Gewerbebetrieb).
  • Wenn Gewinn < 410 € → Steuer = 0 €. (Grundfreibetrag + Härteausgleich nach § 46 EStG).

4. Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)​

Weil Umsatz < 22 000 €:
  • Keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Keine Vorsteuer abziehbar.
  • Auf Rechnungen / Quittungen (sofern überhaupt ausgestellt) muss stehen:
    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Aber: Wer später wächst (z. B. > 22 000 €), muss das dem Finanzamt melden.

5. Sponsorenleistungen​

  • Sponsoringeinnahmen sind Betriebseinnahmen.
  • Auch hier gilt: keine Umsatzsteuer (wenn Kleinunternehmer), aber steuerpflichtiger Gewinn.
  • Sachleistungen (z. B. Töpfe, Düngemittel, Werbebanner) müssen mit Marktwert als Einnahme angesetzt werden.

6. Impressum & DSGVO​

Da die Website nicht rein privat ist, gelten:
  • vollständiges Impressum (§ 5 TMG),
  • Datenschutzerklärung nach DSGVO,
  • ggf. Cookie-Banner (wenn Tracking oder Formular).
Das Anmeldeformular erfasst personenbezogene Daten → DSGVO gilt vollständig. Informationspflicht, Aufbewahrungsdauer, Widerrufshinweis, etc.

7. Nutzungsrechte / Bilder​

Eine Formulierung á la
„uneingeschränkte Nutzungsrechte an allen Bildern und Videos“
ist nicht rechtskonform:
  • DSGVO und Urheberrecht erfordern konkrete Zwecke und Widerrufsmöglichkeit.
  • Empfehlung: Zustimmung präzisieren („zur Berichterstattung im Rahmen der Challenge, auf YouTube und Instagram“).
  • Widerruf muss möglich bleiben.

8. Widerrufsrecht​

Weil die Anmeldung online erfolgt und eine Teilnahmegebühr gezahlt wird:
  • Es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB).
  • Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht, es sei denn:
    • Die Leistung wird sofort erbracht (z. B. Versand der Samen) und
    • der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht erlischt.
Wenn kein Widerrufsformular vorhanden → Verstoß gegen Verbraucherrecht.

9. War alles nur Spaß? Nein.​

Wenn der Veranstalter nichts davon tut …
Dann liegt ein Verstoß gegen mehrere Vorschriften vor:

BereichVerletzungMögliche Konsequenz
Gewerbeordnungfehlende GewerbeanmeldungBußgeld bis 1.000 €
Steuerrechtkeine SteuererklärungSchätzung + Nachversteuerung + evtl. Verzugszinsen
Umsatzsteuerkeine Angabe / falsche Angabenggf. Nachzahlung, Bußgeld
DSGVOfehlende Einwilligung / DatenschutzerklärungAbmahnung / Bußgeld bis 20 Mio € (theoretisch, in Praxis 200–5.000 €)
Fernabsatzrechtkein WiderrufshinweisAbmahnfähig (Wettbewerbsrecht)

TLDR:​

Steuer / Gewerbe

  1. Zahlen Teilnehmer Geld?
    • Nein → kein Gewerbe.
    • Ja → weiter.
  2. Regelmäßig / jährlich?
    • Nein → sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
    • Ja → weiter.
  3. Öffentlich beworben?
    • Nein → privat, aber steuerpflichtig.
    • Ja → Gewerbe.
  4. Sponsoren?
    • Ja → Gewerbe, immer.
  5. Einnahmen > Kosten oder sollen > Kosten werden?
    • Ja → Gewerbebetrieb.
    • Nein → trotzdem Gewerbeanmeldung nötig bei öffentlicher entgeltlicher Tätigkeit.

Datenschutz

  1. Werden personenbezogene Daten erhoben?
    • Nein → DSGVO nein.
    • Ja → DSGVO ja.
  2. Privates Umfeld?
    • Ja → DSGVO nein.
    • Nein → DSGVO ja.
  3. Bilder/Videos veröffentlicht?
    • Ja → Einwilligung + Widerrufsrecht.
    • Nein → normale Datenschutzerklärung reicht.
  4. Kommerzielle Nutzung / Social Media?
    • Ja → präzise Einwilligung + Widerruf.
    • Nein → einfache Einwilligung.
  5. Online-Anmeldung?
    • Ja → Impressum + Datenschutzerklärung + SSL.
  6. Online-Zahlung?
    • Ja → Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht).
Nachwort1: Dies ist keine Rechtsberatung. Wer solche möchte, kann sich kostenpflichtig an einen Rechtsanwalt und kostenfrei an die oben genannten Stellen wenden. Z.B. Finanzämter müssen dazu beraten.

Nachwort 2: Die obigen Hinweise sind nur dafür gedacht, dass niemand wegen einer tollen Aktion rechtliche Probleme bekommt. Es soll mehr Aktionen / Challenges geben, nicht weniger.
 
Nun könnte man denken:

„Ich dokumentiere alles“ – bringt das etwas?​


Kurz: Nein, das löst kein einziges der relevanten Probleme. Egal wie viele Tabellen, Kassenbelege oder Erklärungen man sammelt:
  • die Frage, ob Gewerbe vorliegt,
  • die Frage, ob Umsatzsteuer anfällt,
  • die Frage, ob DSGVO gilt,
  • die Frage, ob Impressumspflichten bestehen,
  • die Frage, ob AGB unwirksam sind
hängt nicht von einer Dokumentation ab, sondern von der objektiven Realität der Tätigkeit.

„Keine Gewinnerzielungsabsicht“ lässt sich nicht herbeibeweisen. Der Gesetzgeber definiert Gewinnerzielungsabsicht objektiv, nicht subjektiv.

Beispiel:
Wenn jährlich 600–1.200 € eingenommen werden und die Veranstaltung öffentlich beworben wird, ist das automatisch ein Gewerbe – unabhängig davon, ob man als Veranstalter behauptet, man verdiene nichts. Das Finanzamt prüft keine „Docu-Folder“, sondern TATSACHEN

Sie prüfen:
  • Regelmäßigkeit
  • Öffentlichkeit
  • Entgeltlichkeit
  • Sponsoring
  • Ziel der Maßnahme
→ Dokumentation ist höchstens für die spätere EÜR hilfreich – aber sie entbindet nicht von der Gewerbeanmeldepflicht. "Nicht angemeldet" bedeutet "nicht angemeldet".

Fazit:
Dokumentation schützt nicht vor Gewerbe-, Steuer- und DSGVO-Pflichten. Punkt.

„Ich gründe einen Verein, um rechtlich sicher zu sein.“

– funktioniert das? Kurz: Nein – ein Verein macht es komplizierter, teurer und risikoreicher.

Ein Verein in Deutschland ist nur sinnvoll, wenn gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Z.B.. eine Pflanzen-Challenge mit Teilnahmegebühr und Sponsoren ist kein gemeinnütziger Zweck. Punkt.
Ein Verein braucht 7 Gründungsmitglieder. Ohne 7 natürliche Personen kein eingetragener Verein.
Ein Verein braucht Satzung + Gründungsversammlung + Vorstand. Das ist viel Bürokratie, die ein Einzelunternehmer nicht hat.
Ein Verein unterliegt strengen Formalien
  • Kassenprüfung
  • Mitgliederversammlung
  • Eintragung im Vereinsregister
  • Protokolle
  • Haftungsregeln
  • Kassenführung nach Vereinsrecht
  • Verantwortung des Vorstands nach BGB
Ein Verein kann NICHT beliebig wirtschaftlich handeln! Das wäre wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb → führt zur Körperschaftsteuerpflicht. Genau das will der man eigentlich vermeiden.

Ein Verein ersetzt keine DSGVO- oder Steuerpflichten. Auch ein Verein muss:
  • Impressum haben
  • Datenschutzerklärung haben
  • Widerrufsrecht umsetzen
  • Einnahmen versteuern (KSt, USt)
Damit hat man mehr Pflichten als mit einem einfachen Gewerbe. Ein Verein ist ineffizient und riskant für eine kleine Jahresveranstaltung. Niemand gründet für 600–1.200 € Jahresumsatz einen Verein. Das ist, als würde man für ein Gartenfest eine GmbH gründen.

Fazit:
Ein Verein ist mehr Verwaltung, nicht weniger. Und er löst kein einziges der Kernprobleme.

Vergleich: Gewerbe vs. Verein – was ist WIRKLICH einfacher?​


Kleingewerbe (korrekt angemeldet), Verwaltungsaufwand pro Jahr:
  • 1× Gewerbeanmeldung (20–60 €)
  • 1× Anlage G (Steuererklärung)
  • 1× EÜR (5-Minuten-Excel)
  • optional: Kleinunternehmerregelung → keine Umsatzsteuer
  • keine MV, keine Satzung, kein Vorstand, kein Kassenprüfer
Verein (für diese Art Veranstaltung), Verwaltungsaufwand pro Jahr:
  • Satzung erstellen
  • 7 Mitglieder finden
  • Vorstand wählen
  • Mitgliederversammlung organisieren
  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Protokolle schreiben
  • Kassenbuch führen
  • Vereinsrecht beachten
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerpflichtig
  • Haftungsrisiko des Vorstands
  • DSGVO-Pflichten identisch wie beim Gewerbe
  • Impressumspflicht weiter vorhanden
realistisch 10–20× mehr Aufwand als ein Kleingewerbe.

TLDR:​

Dokumentation schützt vor GAR NICHTS. Sie ersetzt keine Gewerbeanmeldung, keine steuerliche Erfassung und keine DSGVO-Konformität.
Ein Verein macht ALLES schlimmer. Mehr Verwaltung, mehr Pflichtformalia, mehr Risiko, mehr Steuern (KSt statt ESt).
Das Einfachste, Schnellste, Sicherste ist: Einfach ein Kleingewerbe anmelden. → 20–60 €, 5 Minuten Aufwand, und alle Probleme sind gelöst. Alles andere ist Selbstbetrug oder gefährliche Fehleinschätzung.
Und die ganzen Datenschutzthemen wie illegale catch-all-Klauseln in legale Varianten ändern, das muss man sowieso, falls bestehend.
 
Zurück
Oben Unten