Rückruf Extrakt Saucen// Schwiegermutters Tod/Pepperking Satans Blood

Auch wenn ich prinzipiell mit euch übereinstimme was Sicherheit anbelangt stößt mir dennoch sauer auf, das alles und jedes von er EU geregelt werden muß! Früher hat der Menschenverstand ausgereicht. Scheinbar sind die jüngeren Generationen einfach weniger intelligent?

Und dann erklär mir doch bitte mal Jemand, wieso 60% Stroh-Rum OHNE kindersicheren Verschluß verkauft werden darf - Wo erwiesen ist, das es für ein jüngeres Kind schnell tödlich ist wenn es davon nen großen Schluck nimmt? Da ist aber kein kindersicherer Verschluß drauf!
 
Harald schrieb:
Und dann erklär mir doch bitte mal Jemand, wieso 60% Stroh-Rum OHNE kindersicheren Verschluß verkauft werden darf - Wo erwiesen ist, das es für ein jüngeres Kind schnell tödlich ist wenn es davon nen großen Schluck nimmt? Da ist aber kein kindersicherer Verschluß drauf!
ich vermute mal, weil der rum erst ab 18 abgegeben wird und die extraktsoßen ohne altersbegrenzung verkauft werden können. ist aber wirklich nur spekulation :huh:
 
Harald schrieb:
Auch wenn ich prinzipiell mit euch übereinstimme was Sicherheit anbelangt stößt mir dennoch sauer auf, das alles und jedes von er EU geregelt werden muß! Früher hat der Menschenverstand ausgereicht. Scheinbar sind die jüngeren Generationen einfach weniger intelligent?

Und dann erklär mir doch bitte mal Jemand, wieso 60% Stroh-Rum OHNE kindersicheren Verschluß verkauft werden darf - Wo erwiesen ist, das es für ein jüngeres Kind schnell tödlich ist wenn es davon nen großen Schluck nimmt? Da ist aber kein kindersicherer Verschluß drauf!

Das das Ganze ein schwieriges Thema ist mir klar, aber da wird vieles vermischt.
Harald dein Vergleich ist aber schon ein wenig einseitig. Wir Reden hier bei hohen Saucen oder Extrakten von Waffen (Eine Bhut ist im Handgepäck im Flugzeug verboten) und so etwas in Kinderhände? Das ist für mich eine ganz andere Kragenweite. Du hast natürlich Recht mit der Problematik bei Kinder-Hochprozentigen Alkohol.
So stellt sich die ganze Misere für mich dar.........
Was jetzt vermischt wird:
Das EU-Recht am 10.1.hat festgelgt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aroma
Die neue EU-Aromenverordnung 1334/2008 regelt in ihrem Anhang III, Teil B, welche Höchstmengen von diesen natürlich enthaltenen, aber unerwünschten Toxinen in welchen Lebensmitteln enthalten sein dürfen. Für alle anderen Lebensmittel gibt es keine generellen Höchstmengen mehr. Hier wird die Verantwortung auf den Hersteller der Lebensmittel übertragen, der nach Art. 14 der EG-Basis-VO 178/2002 beachten muss, wonach Lebensmittel "sicher" sein müssen.

Eine Besonderheit bei den Toxinen stellt das Capsaicin (Schärfestoff der Chili-Schote) dar, welches als Reinsubstanz Lebensmitteln in keiner Form zugesetzt werden darf, über die Quelle des Chili-Extrakts aber unbeschränkt erlaubt ist.
Halten wir Fest:
Reines Capsaicin zusetzen Verboten - Chiliextrakt ja und nix von Höchstgrenze
Wo die Shops jetzt Probleme haben das sie jetzt Offenlegen müssen ob sie Extrakt (mit Herkunftsnachweis) oder die Chemische Keule verwenden.
Das ist das EU-Recht!!!!!
Alles andere ist Deutsches Recht das eine Höchstgrenze festgelegt hat ab wann eine Sauce (oder Extrakt) als Gefährlich eingestuft werden muß.
Das ist jetzt das größte Problem der Shopbesitzer:
Das ganze zählt nicht mehr als Lebensmittel sondern als Gefahrenstoff für die Lebensmittelherstellung.
Ein Gefahrenstoff hat natürlich ganz andere Auflagen für Handhabung, Verpackung und Beschreibung.
Nur deshalb wurden die Produkte zurückgerufen!!!!
Jetzt könnt Ihr über den Deutschen Staat schimpfen und nicht über die EU!
Das ist jetzt der Stand was ich bis jetzt raus gebracht habe.
Den ganzen Stein ins Rollen hat ein Shop der weitere Rennen um höchste Scoville-Werte nicht mehr mit macht da er es mit seinen Gewissen nicht vereinbaren kann.
Der Shop steht natürlich als Buh-Mann da weil andere viel Geld verlieren und jeder sein Geschäft verteidigen will.
Da wird aber auch nicht gespart Angst zu schüren und User (oder Verbraucher) vor den Karren zu spannen. Wenn ich nur Schreibe: Sauce zu scharf muß zurückgerufen werden, oder die ersten Extraktsaucen wurden Verboten kann ich eine Diskusion entfachen die in eine bestimmte Richtung geht und es einfach weiterlaufen lassen.
Er selber hat es schlauer gemacht und hat mit den Behörden einen Weg gesucht den Verkauf Gesetzesgerecht zu gestalten. Ich würde sagen ein guter Geschäftsmann und hat es zu seinen Vorteil genutzt wobei ich es auch gut finde das mal ein Shop richtig auf den Tisch haut um den ganzen Treiben einhalt zu gewähren.
Da sind ganz böse Worte zwischen den Shopbesitzern gefallen (das Thema muß schon länger Köcheln) und einer hat die Notbremse gezogen.
 
Hallo,
eine Frage: Wie wird die Umsetzung der EU-Verordnung in den anderen europäischen Staaten gehandhabt?
Wie im nichteuropäischen Ausland? Ich denke mal, der Schuss geht nach hinten los, man besorgt sich seinen "Stoff" im Ausland (teilweise in einer wirklich gefährlichen "Qualität") und Ruhe ist!
Warum braucht ein deutsches Amt ein 3/4 Jahr um einzugreifen, und dies erst auf einen Hinweis, wenn diese Verordnung so wichtig für den Gesundheitsschutz ist? Die Produkte wurden offen angeboten und nicht etwa unter dem Ladentisch! Wenn ein Shop den Schärfewahnsinn nicht mehr mitmachen will, warum nimmt er nicht einfach die Produkte aus dem Angebot, wenn es doch nur um unsere Gesundheit geht und nicht um Geld?
Fragen über Fragen!
Ich weiß auch nicht, ob es so besonders klug war, was hier losgetreten wurde, wer den deutschen Bürokratismus kennt, darf mit noch Schlimmerem rechnen!
Feuerzeug+ Deo-Spray= "Flammenwerfer", Verkauf deshalb an Kinder verboten?
 
Servus Dieter,
ich glaube du hast es ein wenig Falsch verstanden.
Es geht nicht um Umsetzung von EU-Recht (das besagt ja nur die verwendung von reinen Capsaicin) Sondern wir reden von geltenden Deutschen Recht über Gefahrgut!
Fazit vom ganzen:
Du darfst vom Ausland keine Sauce beziehen die nicht den Deutschen Etiketten und Sicherheiteinrichtungen entsprechen (Einführen)
Auch haben die Deutschen Behörden festgelegt (nach meinen Wissenstand) ab welchen SHC gehalt das ganze als Gesundheitsgefärdent einzustufen ist.
Bei Gesundheitsgefärdenten Stoffen gilt eine andere Verpakungsverordnung und Inverkehrbringen.
Das ganze hat nur ganz wenig mit der EU zu tun.

So einfach ist das....
 
Hallo Paul,
das ist mir schon klar, aber wer will verhindern, dass ich mir solche Produkte aus dem Ausland beziehe?
Das kann gar nicht kontrolliert werden- das ist ein Ding der Unmöglichkeit!
Das andere ist, warum braucht der Gesetzgeber erst einen Hinweis, um seine eigene Verordnungen umzusetzen?
Das Resultat aus der ganzen Sache wird sein, dass sich eine Grauzone bzw. ein "Schwarzmarkt" für solche Produkte etabliert.
 
Dieter du hast schon recht aber deswegen ohne Kontrolle alles so weiterlaufen lassen?
Ich hätte mir einen anderen Weg auch gewünscht als der der nun eingeschlagen wurde.
Wir als Verbraucher können sowieso nur zuschauen wie das ganze weitergeht.
Aber wie du siehst ist wieder für Diskusion gesorgt.....:D
 
Ehrlich gesagt finde ich es okay das dort ein wenig eingeschritten wird.
Immerhin hat reines Capsaicin drei Verbotszeichen.

Ätzend - Giftig - Gesundheitsgefährdend

Und jeder der schon einmal (das werden einige sein) Kontakt mit Saft einer Frucht gehabt hat die 10+ ist , wird wohl klar sein das das kein Kinderspielzeug ist. Somit sehe ich da einen guten Ansatz bei Extrakten einen Kindersicheren Verschluss als angebracht - zumal keiner seine Saucen z.B. beim Kloreiniger hinstellt, sondern eher in das Gewürzregal oder den Kühlschrank. Und ich ich muss jetzt schon bei meinen Kleinen aufpassen das die sich nicht an den Saucen vergreifen wollen.

Dem einen oder anderen mag das nicht jucken der z.B. keine Kinder im Haushalt hat. Aber das allseits bekannte Sprichwort "alles über einen Kamm scheren" mag da wirklich gut sein. Es kann keine Regierung und kein Staat im vornherein wissen was sich im privaten Haushalt tut. Aber wenn eine Gefahr besteht, finde ich es gut das sie sich dafür interessiert und handelt um es somit in diesem Rahmen zu lassen. Wäre mir auf jeden Fall lieber als das Extrakt ganz zu verbieten. Denn das wäre wieder ein grober Einschnitt.

Gruß

Olli
 
Hallo,

hier findet Ihr ausführliche Hintergründe, die Sichtweise der Behörden zu extrem scharfen Saucen und die Liste der untersuchten Produkte:
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=1502&Pdf=No
Zitat:
Tab. 2: Extrem scharfe Chilisaucen und Oleoresine (Beispiele)
Scoville Chili-Saucen

84.000 Painmakers BBQ Würzsauce Hardcore
92.000 Blairs Ultra Death sauce
95.000 Dragonfire Ultra Blast Extrem Hot Sauce
650.000 Schwiegermuttertod, Sauce
865.000 Crazy Gibbon
Scoville Oleoresine
730.000 1 Mio Scoville concentrated Pepper Extract
820.000 Satan’s Blood Chili Extract
1,4 Mio. Capsaicin Bullet XE
2,5 Mio Pepper Extrakt Danger
2,9 Mio Da’Bomb Chiliextrakt
11 Mio Pepper King Chili Extrakt
Quelle:
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=1502&Pdf=No
 
chiligriller schrieb:
...
Du darfst vom Ausland keine Sauce beziehen die nicht den Deutschen Etiketten und Sicherheiteinrichtungen entsprechen (Einführen)
...

Hallo Paul,
soweit ich weiß wäre der Begriff "Ausland" da nicht ganz richtig <klugscheiß>.
Ich verstehe die ganze EU-Sache so, dass mittlerweile mit "Einführen" nicht mehr Ausland sondern "von ausserhalb der EU" gemeint ist. Wenn ich damit recht habe darfst du innerhalb der EU hin und her schieben wie du willst und Importieren/Einführen beginnt erst wenn du etwas in die EU bringst.

Korrigiert mich wenn ich da falsch liege.
 
Meines Wissens darf man sie einführen. Aber der Shop muß ein deutschsprachiges Etikett mit den Zutaten draufkleben, bevor es hier verkauft wird.
 
Meines Wissens darf man sie einführen. Aber der Shop muß ein deutschsprachiges Etikett mit den Zutaten draufkleben, bevor es hier verkauft wird.

So isses. Für die gewerbliche Verbreitung regelt das die LMKV. Und den Importeur aus Nicht-EU-Ländern treffen praktisch dieselben Pflichten wie einen Hersteller, inkl. Verkehrssicherheit, Rückstands-Höchstmengenverordnung usw.

Was die aktuelle Thematik betrifft, ein paar Gedanken von mir dazu auf Pepperworld hier.

--Harald (der andere H., der mit dem Chili Pepper Buch)
 
chiligriller schrieb:
... Wir Reden hier bei hohen Saucen oder Extrakten von Waffen (Eine Bhut ist im Handgepäck im Flugzeug verboten) und ...

Man darf keine Bhut im Handgepäck mitnehmen weil die als Waffe gelten ?
Das man sie nciht mitnehmen darf weils ein Lebensmittel ist.. ok.. aber die begründung das eine Bhut als Waffe gilt finde ich.. nunja.. Welcher Büromensch hat denn sowas verzapft ?
 
es könnte doch sein, das einer während einem interkontinentalflug plötzlich mit ner bhut in der hand nach vorne rennt, die stewardessen wegboxt, dann die tür vom cockpit eintritt, die bhut zwischen den fingern zermatscht und dem piloten und dem copiloten mit je einer hand in die augen piekt! dann beißt er von der zermatschten bhut kleine stückchen ab und spuckt sie dem herbeieilenden rest des flugpersonals ins gesicht, woraufhin sie alle umfallen, wie die fliegen - dann schnappt er sich sofort den fallschirm und springt aus der maschine, die daraufhin sofort anfängt, zu brennen!

ein äußerst hinterhältiges verbrechen, das kann man nicht zulassen :lol:
 
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