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Insanity schrieb:Man darf keine Bhut im Handgepäck mitnehmen weil die als Waffe gelten ?
Das man sie nciht mitnehmen darf weils ein Lebensmittel ist.. ok.. aber die begründung das eine Bhut als Waffe gilt finde ich.. nunja.. Welcher Büromensch hat denn sowas verzapft ?
Ist ne Ansichtssache, die Sicherheit der Passagiere muss gewährleistet sein. Eine Bhut oder deren Pulver ist da schon extrem.
Hier mal ein Auszug Quelle = Luftfahrt - Bundesamt
handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Stoffe
Ich denke Bhut Pulver in die Augen ist schon ne harte nummer und schlimmer als Pfefferspray