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Sind die von Ihnen aufgeführten Samen mit Ursprung in Deutschland (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat) nicht für die gewerbliche Pflanzenerzeugung bestimmt, haben sie auch keinen phytosanitären Anforderungen zu genügen. Sie dürfen daher ohne Pflanzenpass und ohne Anmeldung beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst in die Schweiz eingeführt werden. Was die zollfreie Menge betrifft, liegt im Ermessen des Zolls: im Prinzip entspricht die zollfreie Menge der Menge, die man im eigenen Garten brauchen kann.
alfiwe schrieb:Für Scharfes Pulver und Saucen seid ihr zuständig.
Wein gibt's es auch. (Eigener Anbau in der Familie)
sonissichili schrieb:Wein aus eigenem Anbau... yummi...
Bin mir aber nicht sicher, oh es nicht bersser is doch dein Nachbar mit dem großen Grill einzuladen.. 6 Huhns im Backofen, wird kuschelig^^ Ich grill auch bei regen, hab kein Stress damit