Diese Strafen beziehen sich primär auf den Gewässerschutz. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber als ehemaliges Vorstandsmitglied eines Kleingartenvereins kann ich Euch versichern, dass die Behörden besonders in Wasserschutzgebieten hinschauen. Also beispielsweise dort, wo Grundwasserpumpen stehen, aber auch in Naturschutzgebieten, in der Nähe von fließenden Gewässern, etc.
Wenn man kleinere Verfehlungen, wie Grauwasser, etc. mit einbezieht, sieht das Ganze schon wieder anders aus. Und gering verschmutztes Wasser (Seife, Spüli) stellt Grauwasser dar. Anders ist es mit dem Rapsöl. Wenn das dabei ist, muss das Abwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet werden.
Für jedes Pflanzenschutzmittel, das käuflich zu erwerben ist, muss, wie gesagt, eine Anleitung beiliegen.
Andererseits bin ich keine Rechtsberatung, alle Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.