Einfuhr von Chilis etc.

simpsonia

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Hey Ihr Lieben!

Meine Eltern fahren am Mittwoch für 4 Wochen nach Amerika und ich wollte mal wissen, was man von da so an Chilis und Produkten mitbringen kann, ohne dass man mit dem Zoll Ärger bekommt?
 
Ich hoffe, dass da nicht so strenge Vorschriften herrschen. Fliege selber demnächst nach Malaysia und wollte mich dort auf den Märkten ordentlich mit Chilis eindecken....
 
hmm wie war das noch? irgendwie gabs doch so ne regelung wegen eingeschleppter parasiten - keine ahnung, ich denke mal, ganze pflanzen und pflanzenteile könnten schwierig werden - saatgut sollte kein problem sein.

müsstet ihr euch eigentlich beim zoll schlau machen! wie es natürlich auswärts aussieht, is nochmal ne ganz andere sache...
 
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/e0_schutz_pflanzenwelt/a0_private_einfuhren/index.html

Voelleicht hilft das. Mein Link betrifft aber eher Pflanzen, ich enke mal Chilis sind aber eher Lebensmittel und da siehts schon wieder anders aus. Versuch die Dinger halt luftdicht zu verpacken und wenn das aussieht wie ne Lebensmittelsendung dürfte es schon klappen.

Zudem suchen die Zöllner eher nach gefäschten Sachen wie Viagra und andere Medikamente oder Elektronik etc.

Ich kann mir nicht vortsellen das du mit ein paar Chilischoten Stress bekommst.
 
Super, danke. Werd mich da mal durchlesen.

Das man keine Pflanzen einführen darf, davon hatte ich schon mal gehört. Mal sehen, was ich da noch so alles lesen werde...

So, das einzige, was auf mich zutriftt ist das hier:

"Einfuhr aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien
Bei der Einfuhr aus diesen Ländern ist für mitgeführte Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenerzeugnisse stets ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes erforderlich."

D. h., meine Eltern benötigen für Chili-Samen ein Gesundheitszeugnis und dann würde es gehen (mal ganz davon abgesehen, dass das sowieso keiner ausstellt)...

Ich denke mal, dass es bei Saucen keine Probleme geben wird...
 
Das ist jertzt ne gnadenlose Auslegungssache...ich tät mal beim örtlichen Zollamt anrufen und die Jungs genau fragen, wenn du denen schilderst was du so vorhast, können die dir bestimmt weiterhelfen.

und glaub mir Zöllner sind durch die Bank nette Leute, ich sprech aus Erfahrung, hab jahrelang mit denen zu tun gehabt.
 
nanaglen schrieb:
ich tät mal beim örtlichen Zollamt anrufen und die Jungs genau fragen, wenn du denen schilderst was du so vorhast, können die dir bestimmt weiterhelfen.

genau!
dafür gibts extra ne zentrale "bürgerhotline": die dienststelle nennt sich iwm-zoll, tel.: 0351/44834-510.
 
Mein Vater hat vor nicht allzulanger Zeit ein Packet getrocknete Chillis aus Tunesien mitgebracht, und da gab es keine Probleme mit dem Zoll.
(Leider hab ich die Samen daraus nie zum Keimen gebracht... :-( Die waren nämlich echt lecker!)
 
vasco schrieb:
nanaglen schrieb:
ich tät mal beim örtlichen Zollamt anrufen und die Jungs genau fragen, wenn du denen schilderst was du so vorhast, können die dir bestimmt weiterhelfen.

genau!
dafür gibts extra ne zentrale "bürgerhotline": die dienststelle nennt sich iwm-zoll, tel.: 0351/44834-510.

Hab gerade mal versucht, die Hotline anzurufen aber anscheinend sind alle beschäftigt. Werd denen jetzt mal 'ne Mail schicken und hoffen, dass die Antwort nicht zu lange dauert und das Ergebnis dann mitteilen...
 
So, hier mal die Antwort auf meine Frage an iwm-zoll:

"Sehr geehrte Frau ...,

die Einfuhr von Gewürzen ist grundsätzlich zulässig.
Bitte beachten Sie aber, dass Chili, Curry und Kurkuma zurzeit einer Einfuhrkontrolle
durch die Veterinärämter zu unterziehen sind.

Ob dies auch für die private Einfuhr gilt vermag ich von hieraus nicht zu beurteilen.

Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglich an folgende fachlich zuständige Behörden:

* das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
* das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
* die für Ihren Wohnsitz zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen"
 
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