EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebettet werden

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http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-website-betreiber-duerfen-youtube-videos-einbetten-a-999139.html

Was sagt man dazu? :w00t:
 
RE: EuGH-Entscheidung: YouTube-Videos dürfen eingebettet werden

Für uns, bzw. Dave ist das sicher eine Erleichterung. Denn dadurch wird das Abmahnrisiko gesenkt.
Für so manchen Urheber wird das aber sicher nicht so schön sein.

Man stelle sich nur mal vor ein privates Video wird auf dubiosen Seiten aufeinmal eingebettet.

Ich finde es nicht gut. Finde das Urheberrecht macht schon sehr viel Sinn.
So kann es umgangen werden und Videos aufeinmal auf Seiten eingebunden werden, wo der Urheber es nicht für angemessen hält.

Hat jemand einen Link zu einem offiziellen Statement, oder Gesetzestext?
Bislang hatte ich auf die schnelle nichts gefunden.
 
RE: EuGH-Entscheidung: YouTube-Videos dürfen eingebettet werden

Habbi Metal schrieb:
Hat jemand einen Link zu einem offiziellen Statement, oder Gesetzestext?
Bislang hatte ich auf die schnelle nichts gefunden.

Hier... :huh:
http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pdf
 
Wenn ich das jetzt richtig raus lese, dann geht es hier rein um mediale Inhalte die vom Urheber persönlich oder mit Erlaubnis bei YouTube & Co hochgeladen hat.

Das viel größere Problem sehe ich in Urheberrechtlich geschütztem Material welches ohne Genehmigung bei solchen Plattformen wie YouTube geteilt werden und anschließend blind überall in Foren verteilt werden.
Ist dann der Forenbetreiber immer noch in der Gefahr? Denn er billigt halbwissend eine Verletzung des Urheberrechts.

Auf unser Forum bezogen:
Ich halte es daher erstmal für Sinnvoll weiterhin nur eigenes Videomaterial direkt zu Framen.
Gerade bei Musikvideos & Co sehe ich immer noch Gefahren.

Ich denke Dave wird sich sicher auch noch dazu melden. Und wir werden auch noch intern absprechen, wie wir weiter damit Verfahren werden.

Eina ist sicher. Eine Gefahr der Abmahnung werden wir nicht einfach riskieren. Denn damit wäre schnell Schluss mit dem Forum. Und das wollen wir sicher nicht.

Gruß Christian
 
Wir werden das Thema natürlich intern diskutieren. Auf jeden Fall geht das Urteil in eine vernünftige Richtung.
 
Interessant auf jeden Fall! Und in die richtige Richtung geht das Ganze auch, finde ich. Macht ja keinen Unterschied, ob eine unbestimmte Anzahl von Personen das Video bei Youtube sieht oder über andere Homepages. Der Urheber hat ja die Möglichkeit, das Video wieder zu entfernen, wenn er nicht mehr möchte, dass es angesehen wird. Dennoch bleibt vieles unklar, da der EuGH nur von Videos spricht, die "mit Zustimmung" veröffentlicht wurden. Was das also für das Framing von unter Verletzung von Urheberrechten veröffentlichten Videos bedeutet, ist wohl nach wie vor unklar....
 
Wir haben das ganze intern besprochen und sind gemeinsam zu dem Entschluss gekommen die bisherige Vorgehensweise beizubehalten, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

Es ist untersagt Bilder und Videos von anderen Webseiten ohne eindeutige Einwilligung des betreffenden Webseitenbetreibers bzw. Urhebers hier einzubetten (Hotlinking).

Damit sind wir bisher recht gut gefahren.
 
Das Problem dabei ist, das viele Links auch gerne geändert werden bei youtube im Laufe der Zeit. In einem Forum hat man dann eventuell einige tote Videoclips die zwar die Seite gut ausfüllen, aber beim anklicken nur ein "Das Video existiert nicht mehr" anzeigen. Von daher ist die momentane Regelung für mich mehr als gut - meine Meinung.
 
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