Geschmacksmuster oder Patent beantragen ?

Spicy_Gemüse

Chiligrünschnabel
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Halli hallo liebe Community,

ich steh vor folgendem Problem:

Ich habe mir ursprünglich mal selbst ein T-Shirt bedruckt, was meinen Heimatbezug ausdrücken soll. Bei einer Veranstaltung in unserer Stadt haben mich auch Leute darauf angesprochen, wo ich das denn her habe, weil die das Shirt ganz gut fanden. Deshalb habe ich mit einem Freund unser eigenes Label gegründet und machen das Ganze jetzt neben unseren Jobs. Es kommt wirklich gut und mein Freund ist auch echt geschickt beim Designen am PC etc. Auf jeden Fall hat jemand schon eines unserer Logos geklaut, weshalb wir nun Patent anmelden wollen. Wir stießen im Internet aber auf https://www.urheberrecht.de/geschmacksmuster/ , was uns jetzt verunsichert hat. Sollen wir nun Patent beantragen oder reicht dieses Geschmacksmuster ?


Hilfeeee Bitte so schnell wie möglich :sorry:
 
Ja das kam uns natürlich auch in den Sinn, aber sone Rechtsberatung ist auch nicht gerade billig.. Deshalb dachte ich, dass einer hier vll Bescheid weiß. :unsure:

Wird aber wahrscheinlich das beste sein :depressed:
 
Du mußt erstmal grundsätzlich Begrifflichkeiten unterscheiden.
Ein Patent betrifft immer eine technische Sache. Also die Art, wie du ein bestimmtes Problem gelöst hast, mit ganz genauer Beschreibung. Hierzu solltest du unbedingt einen Patentanwalt zu Rate ziehen. Alles andere wäre fahrlässig. Jedes Schlupfloch würde von Marktbegleitern (neumodisch für Konkurrent) rigoros ausgenutzt werden, um deine Idee zu klauen. Patente gelten bis zu zwanzig Jahre, vorausgesetzt, dass du deine Gebühren regelmäßig zahlst, sonst kann das schon eher auslaufen.
Ein Gebrauchsmuster ist quasi das "kleine Patent". Die Beantragung dauert nicht so lang und ist nur bis zu 10 Jahre gültig.
Das was du für dein Logo brauchen würdest, wäre ein Geschmacksmuster. Hierdurch werden Designs bzw. das Aussehen von Produkten geschützt. Darunter fallen z.B. auch Schnittmuster von irgendwelchen Design-Klamotten usw.
Wenn das Logo deinen Firmennamen repräsentiert, dann wäre vielleicht ein gewerbliches Schutzrecht auf Marken angebracht. Der kann wiederum unterschiedlich sein.
Alles in allem hast du natürlich von vornherein ein gewisses Urheberrecht auf deine Werke.
Zu guter Letzt sei noch gesagt, dass die Schutz-Rechte (Patent, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) grundsätzlich für Gewerbetreibende gelten als Privatmensch kannst du so ca. alles nachbauen, was du willst, solange du das nicht gewerblich verkaufst. Es ist also ein Unterschied, ob derjenige, der euch das Logo geklaut hat, das Ganze auch verkauft hat, oder ob er sich nur selbst für sich gemacht hat. In allen Fällen gilt aber das Urheberrecht, das auch für Privatleute gilt. Inwiefern du jetzt demjenigen jetzt was anhängen kannst oder nicht, müßte dir ein Anwalt sagen.
Du siehst schon, dass diese ganze Thematik sehr unübersichtlich und kompliziert ist. Wenn du also wirklich einen Schutz dafür haben möchtest, dann solltest du unbedingt anwaltlichen Rat ein holen und das Ganze am besten bei einem Patentanwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
An einem selbst gemachten Bild oder einer Zeichnung hast du ohnehin das Urheberrecht, da musst du nichts anmelden. Damit kannst du dich an einen Anwalt wenden und eine Abmahnung/Unterlassungserklärung versenden lassen.
 
Es gibt verschiedene Schutzmöglichkeiten, wie schon oben beschrieben wurde.
Im Einzelnen sind es Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Design. Infos findest Du beim Patentamt: https://www.dpma.de/

Wenn ich dich richtig verstehe, kommt für Dich der Markenschutz in Frage:
Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung entstehen, das heißt durch die intensive Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit.


Quelle: https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html

Beim Markenschutz bist Du mindestens 300 Euro an Kosten los.
https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9510.pdf
 
Kommt darauf an, ob er sein Firmenlogo bzw. das Logo seiner Kollektion meint, oder einfach nur einen Schriftzug auf dem T-Shirt schützen will.
... eines unserer Logos geklaut, ...
Ich tippe, mit Logo meinte er jetzt nicht unbedingt sein Firmenlogo, sondern eher so einen Aufdruck. Das hab ich zumindest so verstanden, kann mich auch täuschen. Sollte es so sein, denke ich, dass er eher in Richtung Geschmacksmuster gehen sollte, oder wie es seit 2014 für Deutschland heißt: "Eingetragenes Design". EU-weit glaube ich ist es immer noch das Geschmacksmuster. Wenn es um seine "Marke" geht, dann geb ich dir recht, dass ein Markenschutz schließlich sein Logo mit beinhalten sollte.
 
Kommt darauf an, ob er sein Firmenlogo bzw. das Logo seiner Kollektion meint, oder einfach nur einen Schriftzug auf dem T-Shirt schützen will.

Ich tippe, mit Logo meinte er jetzt nicht unbedingt sein Firmenlogo, sondern eher so einen Aufdruck. Das hab ich zumindest so verstanden, kann mich auch täuschen. Sollte es so sein, denke ich, dass er eher in Richtung Geschmacksmuster gehen sollte, oder wie es seit 2014 für Deutschland heißt: "Eingetragenes Design". EU-weit glaube ich ist es immer noch das Geschmacksmuster. Wenn es um seine "Marke" geht, dann geb ich dir recht, dass ein Markenschutz schließlich sein Logo mit beinhalten sollte.

Danke erstmal!

Ehm ja es ist schon ein Logo. Aber haben uns jetzt eh dazu entschlossen einen Anwalt ins Boot zu holen.

:woot:
 
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