indoor, kann der vermieter dagegen was machen ?

MrBingo

Dauerscharfesser
Beiträge
907
Ich hab mir gedacht ein kleines Gewächs Haus zu bauen oder zu kaufen und dies wie @mph In die Wohnung zu stellen.

Generell steht es noch nicht genau fest, wie ich das ganze mir gestallte aber der Gedanke ist da, dies zu verwirklichen.

So, komm ich zum Thema überhaupt..

Ist so ein Vorhaben, eine Genehmigung der Vermieter nötig ? Ich möchte gerne eure Meinung hören..
 
Aufzustellen und Betreiben dürfte eigentlich keine Genehmigung brauchen.
Du solltest halt bedenken das es wo möglich zu Problemen kommen kann wie Schimmel und Co.
Und wenn das die Substanz schädigt und dein Vermieter davon erfährt kann es vielleicht zu Ansprüche kommen oder zur einer Kündigung des Mietverhältnis.
 
Ok. Wohlmöglich hast du recht, dass man evtl eine Erhöhung der Gefahr Schimmel im Haushalt zu bekommen, dennoch ist die Gefahr auch nicht so hoch, wenn man die pflanzen , ich nenne es jetzt mal isoliert sind und im dem entsprechendes Haus / Box stehen.

Dann kommt noch dazu , dass in meiner Situation selbst im Haus/ Wohnung eine Erhöhte Luftfeuchtigkeit bereits besteht und das auch ohne die pflanzen. Grund der Sache ist, dass Haus steht seit 1922 und so viele neu Sanierung wurden bisher auch nicht gemacht
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange Du die Bausubstanz nicht schädigst wie z.B. durch Feuchtigkeit sollte es keine Probleme mit dem Vermieter geben. Eine Belästigung der Nachbarn ist ja bei so einem Gewächshaus sowieso auszuschließen.
Für die eigene Sicherheit, sollte das Gewächshaus keine Fluchtwege blockieren. Je nach Bundesland ist das unterschiedlich geregelt. Oftmals gelten Fenster zu Straßenseite als „zweiter Fluchtweg“ (der erste Fluchtweg ist immer durch das Treppenhaus). Diese Fenster sollte man nicht zustellen.
 
Mein Indoor-GWH steht so, dass es keine Fluchtwege verstellt. Das Gewicht ist leichter als ein eingeräumter Schrank. Es ist weitestgehend geschlossen. Daher ist die erhöhte Luftfeuchtigkeit nur im GWH. Es ist darin immer leicht wärmer als die Raumtemperatur, daher gibt es kein Kondenswasser. Es ist über einen kleinen Ventilator belüftet. Die Küche wird auch regelmäßig gelüftet. Daher hatte ich auch noch nie Schimmelprobleme.

Die Beleuchtung kann ausreichend ihre Abwärme abführen und hat nur Kontakt zu Metallteilen und genug Abstand zu Kunststoffteilen. Das EVG hat verschiedene Schutzeinrichtungen wie eine Feinsicherung im Ausgangskreis und eine interne Schutzschaltung, damit es bei einer defekten Lampe nur eine begrenzte Zahl Zündversuche macht und sich danach abschaltet. Meine "Chilisonne" hat einen Reflektor mit Schutzglas.

Es ist alles nochmal in einem kleinen Verteiler auf einzeln abgesicherte Stromkreise verteilt.

Ich habe soviel wie möglich dafür getan, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Bauliche Veränderungen gab es auch keine. Deshalb gibt es praktisch genausowenig oder genauso viel Handhabe wie ein kleines Aquarium zu verbieten, also eigentlich keine.
 
Ich hatte ein langes Gespräch mit meinem Vermieter heute. Klar sehen wie viele andere hier, dass man nicht verpflichtet ist "ihn darüber zu informieren / bzw. Um eine Genehmigung zu nehmen, dennoch ich möchte es tun, um ein problemloses arbeiten zu meinem "Hobby / chillis" zu gewährleisten.

Leider war es nicht so einfach, da mein Vermieter um die 70 oder auch älter ist, und er sozusagen als immobilien markler als vermittler eingeschaltet hat, falls irgendwelche Dinge "im Haus"zu klären gibt.

Nu ja, wie mein Gefühl schon sagte, war der immobilien Markler nicht so begeistert, mit meinem Vorhaben und hat vorerst das ganze verneint "soweit das ganze vom Vermieter keine persönliche Zustimmung habe"

Grund der Sache, Wasser und hohe Feuchtigkeit, auch das selbe mit einem Aquarium.., wäre er strikt dagegen..

Soweit, wäre in dem Fall sogar nach meiner Meinung, ein Aquarium schlimmer dran " im schlimmsten Fällen" was Wasser und Feuchtigkeit angeht.

Natürlich, habe ich und meine frau das ganze zur Hand genommen und haben mit dem Vermieter selbst gesprochen..

Es spricht nichts dagegen, solange andere Bausubstanzen, Wände,Böden keine Schäden davon tragen..

Für mich war das wichtig, eine konkrete Zustimmung vom Vermieter.. :):)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten