Leuchtstofflampe bereits nach 1 Woche defekt?

Saveth

Jalapenogenießer
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Als ich heute nach Hause kam war eine der 4 LSR aus. Habe sofort alles überprüft. Es liegt definitiv nicht an den Röhre oder der Verkabelung. Ist das normal das ein EVG schon nach 10 Tagen den Geist aufgeben kann?
Was macht ihr in so einem Fall? Das Teil zurückbringen oder kann da noch irgendwas testen?
 
RE: Neulingshilfe 2014 - Kunstlichtanbau

Normal ist das sicher nicht....:rolleyes:

Testen kannst du da nicht viel, zumindest ohne elektrische Kenntnisse nicht.
Bleibt dir nur die Reklamation.
 
RE: Neulingshilfe 2014 - Kunstlichtanbau

kannst den starter an der lsr mal austauschen
aber auf der anderen seite hast du 14 tägiges Rückgabe/Umtauschrecht
 
[geteilt] Neulingshilfe 2014 - Kunstlichtanbau

cheewie schrieb:
kannst den starter an der lsr mal austauschen
aber auf der anderen seite hast du 14 tägiges Rückgabe/Umtauschrecht

Starter tauschen hat keinen Erfolg gebracht.
Umtauschrecht spielt ja keine Rolle wenn das Teil defekt ist, hab ich ja Anspruch auf die Herstellergarantie.
Ist alles nur etwas nervig, da der nächste Obi ca. 60 km weit weg ist :(
 
Da er schrieb, das dort ein Elektronisches Vorschaltgerät verbaut ist, gibt es dort keinen Starter.

Rückgaberecht gibt es in Geschäften nicht.
14 Tage betrifft das Rückgaberecht nach Fernabsatz. Also Internet, Katalog und Telefonbestellung.
Im Ladengeschäft gibt es Umtausch/Rücknahme nur freiwillig. Ansonsten ist halt gekauft = gekauft.

Wenn aber ein Defekt vorliegt, dann greift die halbjährige Gewährleistung.

Gruß Christian
 
RE: Neulingshilfe 2014 - Kunstlichtanbau

ne Umtauschrecht ist besser, denn du hast recht auf ersatz und die vom obi können sich mit dem Hersteller rumschlagen
 
[geteilt] Neulingshilfe 2014 - Kunstlichtanbau

Eine Leuchte mit EVG hat keine Starter, die man tauschen kann.

Bei einem Defekt innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf würde ich das Gerät zum Händler wo es gekauft wurde bringen und Reparatur oder Umtausch verlangen. Die gesetzliche Gewährleistung ist zwar zwei Jahre, aber nur im ersten halben Jahr geht das ohne Probleme. Nach Ablauf des ersten halben Jahres der Gewährleistungsfrist muss leider der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, was in der Praxis schwierig ist.

Selbst reparieren sollte nur eine Elektrofachkraft.
 
Wieso ist da jetzt ein Starter eingebaut???

Du schriebst vorher etwas mit EVG? Dann ist da kein EVG drin, sondern nur eine Drossel.

Wie gesagt, Umtauschrecht gibt es nicht.
Bring das Teil zum Baumarkt auf Gewährleistung. Das du sie selbst angeschlossen hast, solltest du aber nicht erwähnen. ;)

Edit @ mph:

Gesetzliche Gewährleistung = 1/2 Jahr!

2 Jahre ist Garantie, das ist aber eine andere Geschichte.

Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung
 
Bevor ihr euch wegen meiner Unwissenheit in die Haare bekommt habe ich mal 2 Fotos gemacht:

Ist das nun ein EVG oder KVG? Woran erkennt man das?
DSC03176.JPG


Das müsste dann der Starte bzw Drossel sein?
DSC03178.JPG


Ich habe bereits viel im Bereich Elektrik/Verkabelung gemacht, aber das sind meine ersten LSRs daher habe ich von den spezifischen Themen so gut wie keine Ahnung. Würde mich aber sehr interessieren was das denn jetzt genau ist ;-)
 
Kein EVG!

Oberes Bild zeigt eine Drossel.
Unteres den Starter.

Unterschied: EVG=Elektronik (kein Starter) KVG=gewickelte Drossel ( + Starter)

Wir kriegen uns schon nicht in die Haare....;) :D
War nur ein wenig durcheinander, da ihr zu schnell geschrieben hattet und ich zu langsam verschoben habe. Kaum hatte ich verschoben, so waren gleich neue Beiträge im Neulingsthread.
 
Ok, danke für die Info.

Ich werde die Leiste einfach bei nächster Gelegenheit zurückbringen/umtauschen, da sie erstens noch recht neu ist und ich zweitens ausser dem Anschluss nicht daran rumschrauben möchte.
 
Habbi Metal schrieb:
Gesetzliche Gewährleistung = 1/2 Jahr!

2 Jahre ist Garantie, das ist aber eine andere Geschichte.

Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung

Auch wenn es jetzt nichts direkt zum Thema ist, aber da würde ich gern noch kurz intervenieren :devil:

In Deutschland gibt es generell eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber Endverbrauchern (s. verlinktes Dokument). Das hat erst einmal garnichts mit dem Hersteller oder einer evtl. zusätzlich vom Hersteller gestellten zusätzlichen Garantie zu tun. Die Gewährleistungpflicht ist ein gesetzlich verbrieftes Recht für Endkunden - eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Maßnahme, in der Regel vom Hersteller gewährt.

Leider ist vielen Käufern nicht bewusst, dass es diese zweijährige Gewährleistung gibt, viele werfen das zusammen mit Garantie und einer diffusen Abgrenzen von 6 Monaten zusammen (ich selbst auch lange Zeit :D). Diese sechs Monate sind aber nur der Zeitraum, in dem die Beweislastumkehr gilt. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung ist demnach der Händler Beweispflichtig, nach dem Ablauf dieser Frist dann der Endkunde, wie mph schon ganz richtig angemerkt hat.
In der Praxis ist es häufig auch garnicht so schwer zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden gewesen sein, da die Rechtsprechung in Deutschland hier in der Vergangenheit äußerst endkundenfreundlich gestaltet wurde.
 
Da hast du recht. (Ich muss echt dringend ins Bett)

Hatte das verdreht, durch die Verschiebungen aus dem Neulingsthread, dazu etwas Hirnbrand durch die Arbeit.....
Gibt aber immer wieder auch Probleme mit der Beweislastumkehr. Kenne auch Fälle wo das nicht so einfach hingenommen wurde (zwar selten, da der Hersteller gut da stehen möchte, aber ich hatte es auch schon erlebt).
 
Scheint ja recht wild zugegangen zu sein hier :D

Ja das stimmt leider, gerade bei kleineren Händlern und bei der Bucht und Co. hat man ohne Anwalt häufig keine sehr guten Chancen, wenn die sich querstellen.. ich persönlich kaufe bei solchen Händlern dann auch lieber nichts all zu kostspieliges. Manchmal hat man in solchen Fällen auch Glück und der Hersteller springt mit seiner Garantie ein.
 
Um nochmal auf das Foto zurück zu kommen: Man sieht es am Eisenkern, der aus Blechen geschichtet ist und merkt es auch am Gewicht, dass es eine Drossel ist. Weiterhin sieht man es an dem kleinen Schaltbild auf der Drossel. Das schwarze Rechteck mit dem schwarzen Strich symbolisiert eine Induktivität mit Eisenkern, also eine Drossel.
 
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