Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen

Stobbi

Chiligrünschnabel
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31
Mich erreichte folgende Nachricht und ich helfe ein bisschen mit beim verteilen, weil ich persönlich es für wichig halte und ich Freunde habe, die selbst betroffen sind.

Hallo,
der 20-jährige Jura-Student Constantin Grosch aus Hameln
wehrt sich dagegen, dass er niemals mehr als 2.600,- Euro auf dem Konto
haben darf. Constantin hat Muskeldystrohpie. Das heißt, seine Muskeln
werden immer schwächer. Während er als 11-jähriger noch auf dem
Fußballplatz stehen konnte, ist er nun auf einen Rollstuhl angewiesen.
Constantins
Erkrankung wird nach deutschem Recht nicht als gesundheitliche
Einschränkung, sondern als Sozialfall eingestuft. Behinderte Menschen
wie er werden behandelt wie Hartz IV-Empfänger. Das bedeutet konkret:
Wenn er eines Tages als Jurist arbeitet, wird er niemals auf einen
Urlaub oder eine eigene Wohnung sparen können. Ein behindertengerechtes
Auto (Kosten: ca. 80.000 EUR) kann er sich auf ehrliche Weise nie
erarbeiten. Er kann das Geld dafür auch nicht erben oder geschenkt
bekommen.
Constantin Grosch kann und möchte ein selbstbestimmtes
Leben führen und so weit wie möglich aus eigener Kraft bestreiten. Doch
die derzeitige Regelung nimmt ihm und tausenden anderen Menschen in
Deutschland dafür die Grundlage. Er hofft, dass sein Fall im Jahr der
Inklusion und im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs ein Anlass für
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sein kann, diese Regelung in der
Öffentlichkeit neu zu diskutieren - deswegen hat er diese Petition
gestartet.

Hier der Link dazu: https://www.change.org/de/Petitionen/rec…yax_VrzZDAmlBB#

Hier noch ein Beitrag aus der Mediathek zu dem Thema:http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beit...eo/1869706/Gleichberechtigung-von-Behinderten

Würde mich freuen wenn der eine oder andere hier sich an der Petition beteiligt.

Gruß

Lothar
 
Wenn der junge Mann irgendwann ein gutes Einkommen erzielt, von dem er leben und etwas zurücklegen kann, wird der Staat es ihm nicht wegnehmen.
Wenn er allerdings auf Kosten der Allgemeinheit lebt, gibt es Grenzen. Er bekommt genug für ein einfaches Leben, Vermögensaufbau ist damit aber nicht drin. Und auch nicht gewollt.

Soviel zu den Regeln für Harz IV (arbeitsfähige Menschen) und Sozialhilfe (nicht arbeitsfähige Menschen).
Zumindest nach meinem Kenntnisstand. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Studenten kriegen übrigens keins von beidem, sondern Bafoeg, wenn sie Unterstützung brauchen.

Die Links führen leider beide ins Nichts.
 
Hallo Stobbi,

der erste Link funktioniert tatsächlich nicht - evtl. kannst du diesen noch einfügen, damit man die Petition wenn man möchte auch unterstützen kann.

LG

NK
 
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