Samen verkaufen?

F

ford

Gast
Hey,

wen ich als Privatperson Samen verkaufen möchte müssen diese dann Sortenrein sein?

Wenn ja was kann mir passieren, wenn diese nicht ganz Sortenrein sind?



Danke im Voraus
Grüße CeeNeo :)
 
Für Deine eventuellen Kunden wär's natürlich cool, wenn sie sortenrein wären;)

Mit der rechtlichen Lage kenne ich mich nicht aus, aber wenn Du sie als 'nicht sortenrein' verkaufst, sollte es kein Problem sein. Aber ob die dann jemand will:huh:

Gruß, pica
 
Ich würde schauen, dass das Saatgut sortenrein ist. Meine ersten Samen hatte ich damals aus dem Internet und war damals "leicht" angepisst als dann alles mögliche dabei rauskam nur nicht das was ich eigentlich gekauft hatte...
 
Mir ging es leider auch so, erste Samen über Ebay geholt, 3 Samen SHP gezogen und 3 verschiedene Pflanzen erhalten. Nur ne SHP war nicht dabei.:blink: Ich weiß, daß ich da nie wieder kaufen werde, auch wenn der Verkäufer noch so kompetent rüberkam und die Anzuchtanleitung echt toll war...;)

Du solltest schon im eigenen Interesse auf Sortenreinheit achten. Und Deine Kunden werden es Dir danken, wenn sie meine Erlebnisse nicht teilen müssen. ;)


Ich denke nicht, daß es rechtliche Probleme gibt, wenn Du nicht sortenreines Saatgut verkaufst. Man kann ja notfalls dazuschreiben: Saatgut aus Hobbyzucht, Sortenreinheit nicht garantiert" oder so.
 
Ich bin mir da nicht sicher ob es für den (semi)professionellen Verkauf nicht irgendwelche EU-Richtlinien gibt, ich würde hierzu am ehesten einen rechtskundigen Rat einholen.
Weil falls ein "Kunde" Dich klagen will dann kann das teuer werden für Dich, ob sich das dafür lohnt?

Und die Finanz könnte auch Schwierigkeiten machen.

LG Su
 
Ich hätte da auch Angst, dass das nach Hinten losgeht. Wenn du wirklich verkaufen willst, dann musst du ganz klar angeben, dass es sich um Sortenvielfalt handelt. Das wirst du aber nur wenig verkaufen können.
 
Du kannst das schon als Sortenrein verkaufen, wenn du die Blüten mit Teebeutel oder Windowcolor versiegelst.
Dann sollte ein Vermerk reichen, dass du keine Sortenreinheit garantieren kannst.

Wenn du jetzt aber 50 Pflanzen im Garten stehen hast und alles unterschiedliche Sorten sind, die sich gegenseitig bestäuben, würde ich das garnicht erst anfangen. ;)
 
Ich verkaufe sie auch, als Privatperson. Also kleinstmengen.
Ich würde persönlich nichts" garantieren" in der anzeige. somit musst du nicht perfekt sein.
zur absicherung(für dich), ziehe die samen auf und schau ob du in der F1 Generation ne kreuzung drin hast oder nicht.
Zudem mache ich Regelmäßige keimtests.
Dies nur in erde, OHNE jeder Hilfsmittel!
meine Quote liegt bei ca 85%!
wichtig ist es halt, das du es mit besten Wissen und Gewissen anbietest.
 
Damit sollte man aufpassen, denn wenn man öfters oder sogar regelmäßig verkauft wird das rechtlich gesehen ganz schnell zu einem Gewerbe. Dafür braucht man dann eine Gewerbeanmeldung usw.
 
Soweit ich weis wer zb. bei Eba... 8x das gleiche Produkt oder von einer Marke einstellt kann Probleme bekommen wegen Gewerbe und Finanzamt. Es hängen dort genug Anwälte rum die so ihr Geld verdienen. Das wird schon kritisch wen jemand 8 Barbiepuppen seiner Tochter einzeln verkauft. Als Set ist es ok. Ist heute alles nicht mehr so einfach
 
Das mit dem gewerblichen Verkäufer ist immer so eine Sache, hier mal ein Link der vlt herlfen kann:
http://www.ebay.de/gds/Ab-wann-ist-man-Gewerblicher-Verkaeufer-/10000000002974903/g.html

oder der wichtigste Ausschnitt aus dem Artikel:

"1.) Der Verkäufer ist SHOP - Besitzer...

Hier wird ganz klar unterstellt, dass man ein gewerblicher Verkäufer ist. Das geht auch vor Gericht so durch. Unabhängig davon, wie viel und was und in welchem Zeitraum angeboten wird. Wer einen Shop hat MUSS sich rechtlich als gewerblicher Verkäufer behandeln lassen.

2.) Verkäufer mit mehr als 40 Punkten...

Es gibt Gerichte, die Personenm, die mehr als 40 Punkte bei ebay haben als gewerbliche Verkäufer betrachten!

3.) Regelmäßiges Anbieten von Artikeln...

Das reicht aus, damit man eine Gewinnabsicht unterstellen kann. Wer nach Gewinn strebt (was immer das ist und wie man das definieren will) ist gewerblicher Verkäufer!

4.) Gewinnabsicht an sich...

Das ist die klassische Definition für einen gewerblichen Verkäufer. Wer Gewinne machen will, handelt gewerblich und MUSS sich einen Gewerbeschein holen, da solch unerhörtes Streben den Feind aller Kapitalisten auf den Plan ruft: Den Fiskus!"
 
@ Recobe:

Ich wäre mit solchen Rechtsberatungen wie in Beitrag 11 etwas vorsichtig. :undecided:
Rechtsberatungen unterstehen nur einem bestimmten Personenkreis (z.B. Anwälten).

Außer du gehörst natürlich diesem Personenkreis an.
Gehe mal aber eher nicht davon aus, sonst hättest du das Gesetzbuch genannt, worin die Paragraphen stehen. Sieht eher nach Standard AGB Einzelhandel aus. Und da muss man auch aufpassen. Teilweise aktuell Abmahngefahren.
 
Hast Recht! Tut mir leid! Ist gelöscht!

Wie du richtig erkannt hast gehöre ich nicht zum besagten Personenkreis. Hatte das Thema allerdings kürzlich im Studium. Das solche "Rechtsberatung" verboten ist war mit selbst nicht bewusst.

" Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

Danke für den Hinweis.

Die Paragraphen waren allerdings nicht aus einer Standard AGB, sondern aus dem BGB.

Edit: Ist doch nicht gelöscht. Funktioniert irgendwie nicht. Kommt nur eine Fehlermeldung. Könntest du das machen?
 
@Recobe:
Gemacht. ;)

....

Allgemein würde ich mich nicht in einem Forum schlau machen, inwieweit ein privater Verkauf möglich ist und wo die Grenzen liegen.
Dafür gibt es spezielle Beratungsstellen. Die können auch weiterhelfen, um ein Gewerbe anzumelden. Und Hinweise geben, worauf man achten sollte.
Gewerbeschein ist ja nichts ungewöhnliches, bringt aber einige Sicherheiten.
 
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