Chili Olli
Mitternachtsposter
- Beiträge
- 3.526
"Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h."
http://www.xn--fhrerscheinklassen-m6b.info/
Im rosa Lappen sind sogar nur Zug- Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h eingetragen. Das entspricht heute der Klasse L. Um Klasse T (nicht mehr als 60 km/h) zu bekommen wird eine Umschreibung nicht ausreichen sondern da wird wohl ein Fahrschulbesuch Pflicht werden - weil 20 km/h über dem Limit wie gesetzlich erlaubt.
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h."
http://www.xn--fhrerscheinklassen-m6b.info/
Im rosa Lappen sind sogar nur Zug- Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h eingetragen. Das entspricht heute der Klasse L. Um Klasse T (nicht mehr als 60 km/h) zu bekommen wird eine Umschreibung nicht ausreichen sondern da wird wohl ein Fahrschulbesuch Pflicht werden - weil 20 km/h über dem Limit wie gesetzlich erlaubt.