Alten Führerschein in neue Karte umschreiben

"Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h."

http://www.xn--fhrerscheinklassen-m6b.info/

Im rosa Lappen sind sogar nur Zug- Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h eingetragen. Das entspricht heute der Klasse L. Um Klasse T (nicht mehr als 60 km/h) zu bekommen wird eine Umschreibung nicht ausreichen sondern da wird wohl ein Fahrschulbesuch Pflicht werden :) - weil 20 km/h über dem Limit wie gesetzlich erlaubt.
 
Chili Olli schrieb:
Um Klasse T (nicht mehr als 60 km/h) zu bekommen wird eine Umschreibung nicht ausreichen sondern da wird wohl ein Fahrschulbesuch Pflicht werden :) - weil 20 km/h über dem Limit wie gesetzlich erlaubt.

Nein, das ist falsch - siehe oben.
 
Da ist das mit dem Führerschein bei euch in D wieder komplett anders als bei uns Ösis.
Darum will ich hier auch nicht weiter drauf eingehen, aber fragt mal beim ADAC nach, die können euch da auch weiterhelfen.;)
 
So ich Löse das mal auf war eben auf der Führerschein Stelle.

Das bleibt erhalten:
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3
erhalten bei der Umstellung (neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger) automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden. Dabei gibt es keine zeitliche Befristung und keine Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen.

Das ist ab der neuen Karte befristet:
Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässiger Gesamtmasse; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) erhalten bleiben, muss diese Umstellung besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (eingeschränkt auf den bisherigen vollen Klasse 3-Umfang) erteilt, die bis zum 50. Lebensjahr befristet wird. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich. Zur Umstellung und zur Verlängerung sind eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich.

Ohne Umstellung der Klasse 3 erlischt mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE.

Zum T Führerschein sieht es so aus:
Der alte Traktor Führerschein war eh nur bis 40km/h jetzt der T mit bis zu 60km/h ist ein Zugeständnis der EU wer noch den alten Führerschein hat kann diesen durch Nachweis das er ihn Landwirtschaftlich benötigt dazu bekommen ohne eine Prüfung. Darunter fallen auch Landmaschinen. Braucht man den T nicht bleibt alles beim alten nur wen man ihn dann später doch mal benötigt, geht es nur noch über eine Prüfung.

Also wichtig für alle alten Führerschein Besitzer die den Stand erhalten wollen, die müssen beantragen das sie gerne den C1 - C1E - CE behalten möchten sonst ist er weg


Da soll man noch durchblicken. Heute brauchste für jeden Anhänger einen Führerschein. :confused:

LG Heiko
 
Hallo Heiko,

ja, da blickt man echt kaum noch durch.

Dein letzter Satz stimmt aber nicht so ganz. Auch, wer den neuen Führerschein für Autos, also Klasse B, hat, darf Anhänger ziehen. Nur ist das ganz komisch reguliert:
Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als das zul. Gesamtgewicht das Anhängers.
Die Summe der zul. Gesamtgewichte darf nicht >3,5t liegen.
Wenn man die Erweiterung BE gemacht hat, darf man mit dem Auto alles ziehen, was das Auto darf. ;)
 
Ich hab mir grad mal meine Karte angeguckt. Ich darf das alles noch. T, C1E, CE, C1. Da hab ich aber Glück, dass ich meinen Führerschein damals umstellen musste, weil ich ein Jahr nach dem Autoführerschein meinen Motorradschein gemacht habe. Ziemlich fies, da benachteiligen sie die Leute, die für die Umstellung keine Notwendigkeit gesehen haben.... denn mal ehrlich, ob der Traktor 40 oder 60 fährt. Wer nen Auto und nen grossen Sprinter fahren kann, kommt damit doch locker klar. Ist wieder mal nur Geldmacherei.
 
Zurück
Oben Unten