Sonnenblume
Jalapenogenießer
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Beastmaster schrieb:Die Frage ist noch ob man das Saatgut auch ausführen bzw. einführen darf Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten!
Guckst Du hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/e0_schutz_pflanzenwelt/c0_saatgut/index.html
Für Dich dürfte Punkt 2 der Ausnahmen von Belang sein:
Ausnahmen
Eine Einfuhranzeige ist nicht erforderlich bei
1. der Einfuhr von Saatgut aus Vertragsstaaten (Staaten des EWR),
2. der Einfuhr von Saatgut - außer Kartoffelpflanzgut - bis zu 2 kg,
3. der Einfuhr von Saatgut nach § 18 SaatG:
* Saatgut, das sich in einem Freihafen oder unter zollamtlicher Überwachung befindet,
* Saatgut, das zur Aussaat oder zum Anpflanzen auf Grundstücken im Grenzbereich diesseits der Grenze bestimmt ist, die von Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden jenseits der Grenze aus bewirtschaftet werden,
* Ausnahmegenehmigungen für Saatgut, das den Vorschriften des § 15 SaatG nicht entspricht (z.B. für wissenschaftliche Forschungs- oder Ausstellungszwecke), die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ausgestellt werden.
Zur Verpackung:
Kennzeichnung und Verschluss
Bei der Einfuhr von Saatgut müssen die Kennzeichnungen und die Verschließung der Packungen und Behältnisse bestimmten Anforderungen genügen. Nähere Hinweise hierzu ergeben sich aus der jeder Einfuhranzeige beigefügten Anlage oder können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder den zuständigen Landesbehörden (z.B. Landesanstalten oder Landwirtschaftsämter) erfragt werden. Für Rebenpflanzgut und Kleinpackungen gibt es besondere Vorschriften. Kleinpackungen benötigen z.B. keinen amtlichen Verschluss (Plombe, Banderole etc.). Hier genügen zur Kennzeichnung Angaben über Menge, Kategorie, Art usw. an oder auf der Packung.
Eventuell fehlende Informationen bekommen wir hoffentlich von Dir, falls der Zoll Deine Samen wider Erwarten beschlagnahmt hat...
hth
lg