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RE: Habbi Metal - 2012 // 20.01. Fast alle sind umgetopft
Werter Kollege,
ich vermute sie haben nicht die Neuerungen im Gesetzestext zur Exhumierung von verstorbenen Keimern mitbekommen.
Konnten Sie ja auch nicht, wissen da sie ja am Tagungstag verhindert waren.
Verstorbene Keimlinge dürfen laut §345 Abs. 3 und Abs. 4 selbstverständlich wieder ausgegraben werden, um den Tod und die Todesursache zu prüfen.
Aber gut ich möchte ihnen Verzeihen.
Dafür darf ich bekannt geben, dass ich jetzt eine kleine Privatpatientenstation heute eröffnet habe.
Somit habe ich keine Beschwerden der Privatpatienten mehr über das laute schnarchen der Kassenpatienten.
Hochachtungsvoll
Dr.Dr. Christian
Werter Kollege,
ich vermute sie haben nicht die Neuerungen im Gesetzestext zur Exhumierung von verstorbenen Keimern mitbekommen.
Konnten Sie ja auch nicht, wissen da sie ja am Tagungstag verhindert waren.
Verstorbene Keimlinge dürfen laut §345 Abs. 3 und Abs. 4 selbstverständlich wieder ausgegraben werden, um den Tod und die Todesursache zu prüfen.
Aber gut ich möchte ihnen Verzeihen.
Dafür darf ich bekannt geben, dass ich jetzt eine kleine Privatpatientenstation heute eröffnet habe.
Somit habe ich keine Beschwerden der Privatpatienten mehr über das laute schnarchen der Kassenpatienten.
Hochachtungsvoll
Dr.Dr. Christian