Messer führen. Oder verboten ?

GreenThumb

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Hallo,
habe mir vor kurzem bei einem Auktionshaus ein Messer ersteigert. Nun möchte ich wissen ob sich jemand mit dem Waffenrecht auskennt und mir sagen kann ob ich dieses öffentlich führen darf (also in der Hosentasche tragen).
Es ist eigentlich ein ganz normales Taschenmesser, Klinge ca. 8 cm. Es ist aber KEIN Einhandmesser, von denen weiss ich dass sie verboten sind.

Mal ein Bild

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/bildschirmfoto19ytsvdkj7.png

Ich hab schon selbst versucht es raus zu finden aber ich verstehe das Bürokraten deutsch nich ganz richtig.

Mir geht es darum: Ich habe oft ein Taschenmesser in der Tasche wenn ich im Garten arbeite und es ist schon oft vorgekommen dass ich vergessen habe es wieder raus zu tun. Ich will ja keine Anzeige wegen verstoß gegen das Waffengesetz bekommen. Wäre gut wenn es legal wäre, sonst bekomme ich vielleicht irgendwann Probleme :D

Wäre cool wenn jemand Bescheid weiß.
 
Les dir bitte mal das durch:

http://www.sackundpack.de/articles.php?tPath=17
 
Solange die klinge nicht feststellbar ist und 12cm nicht überschreitet. Dürfte das kein Problem sein. Komm nur bloss nicht auf die idee es zur verteidigung/notwehr zu benutzen, das könnte sehr böse enden. In der Notwehr gilt zwar das mildeste geignete mittel, doch messer sind NIE verhältnissmässig. Gruss
 
Tsato schrieb:
Solange die klinge nicht feststellbar ist und 12cm nicht überschreitet. Dürfte das kein Problem sein. Komm nur bloss nicht auf die idee es zur verteidigung/notwehr zu benutzen, das könnte sehr böse enden. In der Notwehr gilt zwar das mildeste geignete mittel, doch messer sind NIE verhältnissmässig. Gruss


Auf die Idee wäre ich in 82 Schaltjahren nicht gekommen, ein Messer zur Verteidigung zu benutzen. Ich wohne ja nicht in Somalia :D Ich möchte bloß kein Ärger bekommen wenn mich mal irgendwann die Polizei anhält und ich ein Taschenmesser dabei hab. Außerdem will ich ja nicht ständig eins dabei haben. Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein wenn es mal dazu kommt.
 
Für was brauchst du es dann !? Kein Messer =kein Problem mit der Polizei !
Oder hast du es allzeit bereit zur Brettljause dabei:P
 
Ist überhaupt kein Problem! Ohne nennung von gründen mitführbar! Du hast ja schon richtig festgestellt das es kein spring oder einhandmesser sein sollte.

Ich für meinen teil darf als so genannter Hobbyist sogar mit nem schwert in der scheide zum mittelaltermarkt ;) Aber das spielt hier keine rolle soll nur zeigen das Ausnahmen die Regel -> Messer = Probleme nicht immer zutrifft.
 
ak4722 schrieb:
Für was brauchst du es dann !? Kein Messer =kein Problem mit der Polizei !
Oder hast du es allzeit bereit zur Brettljause dabei:P

....Mir geht es darum: Ich habe oft ein Taschenmesser in der Tasche wenn ich im Garten arbeite....
hatte ich geschrieben. :rolleyes:
 
Von einer anderen Quelle hatte ich gehört es KANN unter Einhandmesser eingestuft werden, wegen dem Loch in der Klinge. Dadurch könne man es mit einer Hand öffnen. Ist meiner Meinung nach doch völliger Bürokraten Blödsinn. Aber feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm darf man bei sich tragen. Versteht das jemand ???? :D

Naja ich schreib euch dann wenn ich beim Grillen verhaftet werde :D
 
Anderer Ansatz: Warum nicht z Polizei gehen, denen das Foto zeigen und nachfragen?
 
Wenn es ein Klappmesser ist das mit einer Hand zu bedienen ist UND arretiert, dann darfst du es nicht. Wenn es nur eins von beiden kann darfst du es mitnehmen. Sofern die Klinge unter 12cm ist.

Und Notwehr ist es nur, wenn dich dein gegenüber mit einem Messer attackiert. Wenn er dich allerdings nur verkloppen will darfst du dein Messer nicht einsetzen.
Am besten ist es sowas zu vermeiden
 
Ich besitze selber auch ein relativ großes Messer, welches im 1. Augenblick ein wenig aufdringlich wirkt, für mich ist es lediglich ein Werkzeug.

Ich kann dir diese HP empfehlen http://www.messerforum.net/forum.php

Dort findest man so zimlich alles bezüglich Messer vom Waffemrecht über Klinkenformen bis zur Stahltabelle.

Hier hab ich dir nochmal eine kleine kompakte Zusammenfassung rausgesucht
http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf
 
IMHO ist das ein Einhandmesser und somit ohne "berechtigten Grund™" nicht zu führen.
Ich habe solche Klingen an meinem Gerber Tool (Flick) hoffe damit aber immer auf Kulanz,
da das ja nun wirklich eher ein Werkzeug als alles andere ist.
Ich trage meist ein Feststehendes Mora Messer mit einer 11 CM Klinge. Das ist dann nicht verboten. :rolleyes:
Sonst habe ich ein ganz normales altes BW Taschenmesser von Victorinox am Schlüsselbund.

Ja, ich trage oft 3 Messer spazieren und dazu noch eine Taschenlampe (ok, eigentlich 2 *g*) und ein Survivalkit. Immer - Im Alltag. ^^
Jedes Messer ist halt für etwas anderes zu gebrauchen. Probleme habe ich nur mit unserer Bremer Discomeile (Großräumig Waffenverbot),
und mit Demos und sonstigen Menschenmengen, da dann in der Regel selbst das klassische Taschenmesser und Tools verboten sind.
 
das heißt also, ich dürfte mit einer 40cm-machete an der hüfte durch die stadt latschen, weil ich später noch damit auf ein dickicht einkloppen will? :D komm ich mir ja vor wie crocodile dundee xD
 
so nu von mir noch ein wenig mehr verwirrung. ich darf ein 30 cm langes filetmesser am gürtel offen tragen wenn ich zum angeln gehe und meine papiere dabei habe......

ich darf ein festehendes messer was länger als 12 cm ist offen tragen wenn ich aufm weg zu einem mittelaltermarkt bin,!!!!! es muss aber mit einem lederriemen gesichert sein gegen rausziehen von 3.ten

lg​
 
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