GreenThumb
Vollzeitgärtner
- Beiträge
- 4.394
Hallo,
habe mir vor kurzem bei einem Auktionshaus ein Messer ersteigert. Nun möchte ich wissen ob sich jemand mit dem Waffenrecht auskennt und mir sagen kann ob ich dieses öffentlich führen darf (also in der Hosentasche tragen).
Es ist eigentlich ein ganz normales Taschenmesser, Klinge ca. 8 cm. Es ist aber KEIN Einhandmesser, von denen weiss ich dass sie verboten sind.
Mal ein Bild
http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/bildschirmfoto19ytsvdkj7.png
Ich hab schon selbst versucht es raus zu finden aber ich verstehe das Bürokraten deutsch nich ganz richtig.
Mir geht es darum: Ich habe oft ein Taschenmesser in der Tasche wenn ich im Garten arbeite und es ist schon oft vorgekommen dass ich vergessen habe es wieder raus zu tun. Ich will ja keine Anzeige wegen verstoß gegen das Waffengesetz bekommen. Wäre gut wenn es legal wäre, sonst bekomme ich vielleicht irgendwann Probleme
Wäre cool wenn jemand Bescheid weiß.
habe mir vor kurzem bei einem Auktionshaus ein Messer ersteigert. Nun möchte ich wissen ob sich jemand mit dem Waffenrecht auskennt und mir sagen kann ob ich dieses öffentlich führen darf (also in der Hosentasche tragen).
Es ist eigentlich ein ganz normales Taschenmesser, Klinge ca. 8 cm. Es ist aber KEIN Einhandmesser, von denen weiss ich dass sie verboten sind.
Mal ein Bild
http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/bildschirmfoto19ytsvdkj7.png
Ich hab schon selbst versucht es raus zu finden aber ich verstehe das Bürokraten deutsch nich ganz richtig.
Mir geht es darum: Ich habe oft ein Taschenmesser in der Tasche wenn ich im Garten arbeite und es ist schon oft vorgekommen dass ich vergessen habe es wieder raus zu tun. Ich will ja keine Anzeige wegen verstoß gegen das Waffengesetz bekommen. Wäre gut wenn es legal wäre, sonst bekomme ich vielleicht irgendwann Probleme
Wäre cool wenn jemand Bescheid weiß.