Salz schrieb:
Zu der Machete: Darfst du. Eine Machete ist ein Werkzeug. Man darf schließlich auch ein Beil Beil spazieren führen :>
Also ich glaube ja nicht dass du mit der Machete offen durch die Stadt schlendern darfst
nur weil du später irgendwann direkt in den Dschungel willst.
Die sollte dann schon verpackt sein (im Rucksack). Es besteht ja immer ein unterschied zwischen "Führen" und Transportieren (Verbringen).
Und eine Machete hat eine längere Klinge als eine Axt. Letztere Zählt sicher nicht als Messer,
aber auch damit würde ich nicht unbedingt offen durch die Fußgängerzone laufen....
Zum Teppichmesser: Wenn du es für die Arbeit brauchst die du ausführst,
darfst du es sowieso dabeihaben, du hast ja einen "berechtigten Grund" dazu.
Ich habe aber einen Artikel im Kopf, nachdem sich die Polizei darüber beschwert
dass Jugendliche sich vermehrt mit Teppichmessern im Baumarkt eindecken,
und diese Teile echt beschissene Wunden machen wenn man damit geschnitten wird...
Das ist übrigens was das Gesetz sagt:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
Hier der Part für Messer: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html