rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

airball

Jolokiajunkie
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Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage, zu der ich in der SuFu nichts gefunden habe.
Was passiert, wenn ich an meinem Gartenzaun Chilis anbaue und sich jemand dort bedient? Ich sehe jetzt für mich nicht das große Drama darin, wenn die ein oder andere Schote abhanden kommt, aber ich habe da schon Bedenken wenn hier meine Bhuts oder Habbis z.B. in Kinderhände gelangen. Selbts wenn ein unwissender Erwachsener da voller Freude in eine Bhut hineinbeißt, sehe ich das als problematisch an.

Kann ich da Probleme in punkto Fahrlässigkeit o.ä. bekommen?
 
Das Thema hatten wir hier irgendwo schon einmal gehabt. Normal kannst du da Pflanzen was du möchtest und wen sich jemand dann bedient ist es seine schuld.
Zumindest glaub ich das.

ich verstehe aber dein Problem, ich persöhnlich würde an solchen Stellen keine extrem scharfen Chilis pflanzen du weist um die Gefahr und wen dann was passiert macht man sich immer vorwürfe. Die Frage ist halt auch muss es unbedingt die Stelle sein.

Aber vieleicht haben wir hier ja Anwälte die das mal rechtlich erklären können
 
Ich glaube das war der Thread: http://chiliforum.hot-pain.de/thread-11019.html?highlight=Kinder+Chilis
 
Ohne jetzt groß nachgeschlagen zu haben:

Du darfst auf deinem Grundstück grundsätzlich machen und damit auch pflanzen, was du willst. Auch in unmittelbarer Zaunnähe. Sehe da nicht, wieso es nicht erlaubt sein dürfte.

Für eine fahrlässige Körperverletzung müsstest du eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung begehen. Da du ja frei bist auf dem Grundstück zu machen, was du willst, sehe ich nicht inwiefern du eine Sorgfaltspflichtverletzung begehst.

Sonst stell ein Schild auf, wo drauf steht, dass es sich um überaus scharfe oder giftige Schoten handelt ;)

Ist ja auch vergleichbar mit der Situation, in denen jemand ein Baum mit giftigen Beeren im Garten stehen hat. Da ist mir eine Strafbarkeit durch das Pflanzen einer giftigen Pflanze nicht bekannt.
 
Hey, auf zum Beispiel Tollkirschen wollte ich auch hinaus für die gleiche Argumentationskette wie Makubiese... Aber ein Warnschild könnte genau so gut auch den gegenteiligen Effekt haben...
 
Abstand zum Nachbarn sollte 50cm STAMMITTE betragen .... falls sich dann jemand an deinen Chilis/Pflanzen "verköstigt" ===> Besitzstöhrung :)

Ist jetzt ein Extremfall ... aber so schaut es rechtlich in Österreich aus.
 
Ganz einfach...du hast einen Zaun und sobald jemand durch den Zaun greift ist es ja schon Hausfriedensbruch bzw betreten eines fremden Grundstückes. Wer dann noch durch den Zaun eine Chili abmacht hat Diebstahl begonnen. Selbst wenn der Kram durch den Zaun wächst ist es bei vielen Gerichten nicht zulässig und gilt als Diebstahl wenn sich wer bedient.

Mein Tip: Pflanzen soweit vom Zaun weg das sie nicht durchwachsen!
Keine Rechtsberatung, sondern nur ein Tip :)
 
wenn man einen nachbarn nicht mag, pflanzt man einfach ein paar bhuts neben dem zaun und hofft er holt sich mal eine. ^^

kleiner spaß ;)


aber ich sehe das auch so, wenn jemand auf meinem grundstück z.b. ne bhut klaut und die dann isst und dann passiert was ist das nicht meine schuld, weil er hat ja auch meinem grund nichts zu suchen.
 
Es handelt sich immer noch um ein "Lebensmittel" und nicht um eine Giftpflanze! Alles was durch den Zaun über die Grundstücksgrenze wächst, also beim Nachbarn hängt gehört rechtlich sogar noch Dir. Alles was von Deiner Pflanze abfällt und auf Nachbars Grundstück fällt, gehört rechtlich dem Nachbarn. Der Nachbar darf Dich auch auffordern alles was rüberhängt abzuschneiden bzw. einzukürzen, selber wegmachen darf er nicht so einfach, wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst, darf er eine Fachfirma beauftragen dies zu tun und Du mußt die Rechnung übernehmen... wenn das Zeug in öffenltichen Raum wächst, z.B. Fußweg, gehört es ebenfalls noch Dir und wenn es dann auf den Weg fällt gehört es quasi jedermann ;) Wer einfach was in den Mund steckt, ohne zu wissen was es ist, ist selbst schuld und das ist auch gut so! (soweit ich das noch in Erinnerung habe)
 
Also ich habe zwar keine direkte Ahnung wie es mit Chilis aussieht von wegen Warnchildern oder ähnlichem ich weiß aber wie merkwürdig unsere rechtssprechung sein kann bei solchen Sachen am Beispiel Hund:
wenn ich ein Schild an meinen Zaun mache "Vorsicht gefährlicher/bissiger Hund" und ein Einbrecher dann während des Einbruchs von meinem Hund gebissen wird, muss ich dafür haften. Oder falls jemand dann halt durch den Zaun fasst und der Hund beißen würde ist es auch fahrlässige Körperverletzung. Da wenn man weiß dass der Hund gefährlich ist, er weggesperrt gehört.
Ebenso argumentieren könnte man ja da auch bei den Chilis, da du ja um die Gefahr weißt...

Ich würde die Frage an deiner Stelle einfach mal in eine Juraforum stellen kannst ja dann berichten was die dazu sagen :)

LG Lisa
 
war auch nur ein Beispiel ;)
Gab aber wohl auch schon Fälle wo Einbrecher gestolpert, hingefallen sind oder sich geschnitten haben und dann Schmerzensgeld verlangten und auch bekommen haben... :D
 
Hallo zusammen,

@Lisa: im Unterschied zu einem Wachhund rennt so eine Chilipflanze ja nicht hinter den Einbrechern her und beißt sie in den Hintern. Insofern glaube ich, dass alles in Ordnung ist. Sonst wäre es ja auch verboten, Eiben zu Pflanzen (giftig) oder Erdbeeren (der Dieb könnte ja eine Erdbeerallergie haben).

Gruß
Peter
 
Ist das Ganze überhaupt ein Problem?

Nehmen wir mal an, Du hättest den Busch korrekt an der Grundstücksgrenze auf deiner Seite platziert, wobei nichts aufs Nachbargrundstück rüberhängt.

Wenn Dich Dein Nachbar dann ankackt, weil er sich den Schnüss verbrannt hat, dann bedeutet das ja im Gegenzug, dass er über den Zaun gegriffen und besagte Beere vorher geklaut hat...

Selbst wenn es irgendwelche Vorschriften gibt, die besagen, dass Du scharfes Zeug irgendwie mit Warnschildern bepflastern musst, dann wird er dich bestimmt trotzdem nicht verklagen, weil er dadurch ja selbst eine Straftat zugeben müsste. Dünnes Eis und so...
 
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