rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Ich denke wenn würden noch Eltern klagen, die hätten aber wohl ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ich finde das alles viel zu hypothetisch. Ich habe meine Chilis im Vorgarten am Zaun
noch ein kleines Stück zurück gestellt und die Bhuts und Jalapenos ganz nach hinten,
nicht nur wegen der Schärfe, auch weil ich glaube dass diese sicher die größte Anziehungskraft auf Langfinger haben könnten. ;)
Bestimmt so mancher der sich denkt: "Bhut? Woar, das sind doch die aus dem Fernsehen und dem Guinnesbuch, das muss ich mal probieren. *pflück*"
Und Jalapenos sind auch bekannter als Tazmanian Black, denke da würde ein potenzieller Dieb auch eher zuschlagen.

Aber wegen "Ärger bekommen" hätte ich nun eigentlich keine bedenken.
Wie gesagt, vielleicht noch nen halben Meter vom Zaun wegpflanzen wenn es geht,
muss ja nicht gerade über das Grundstück auf den Weg rauswuchern.
 
So, also ich bin ja echt fasziniert, dass mein Beitrag doch relativ stark fequentiert ist!

Also, nochmal zu meiner Situation:

In meinem Garten habe ich an 3 Seiten einen Zaun - einer zu den Nachbarn und zwei zu einer Straße und einem Privatweg. Meine Nachbarn sind as geringste Problem - mit ihnen komme ich super aus, auch wenn mal ein Ast aufs Nachbargrundstück wächst o.ä. - das läuft beu uns alles sehr harmonisch ab. Ein Teil meiner Chilis kommt auch an diesen Zaun, aber halt nicht alle.

Meine Bedenken richten sich vielmehr an die anderen beiden Seiten, die öffentlich zugänglich sind. In Zuge der besseren Sonneneinstrahlung wollte ich meine Chinensen an die beiden Zäune pflanzen. Warnschilder werde ich auf keinen Fall aufstellen - das macht das ganze nur noch interessant, v.a. für unsere halbwüchsige Jugend... Beschriften werden ich meine Pflanzen auch nicht, da ich a) weiß was ich wo gepflanzt habe und b) ich nicht noch potenziellen Langfingern erklären will, was sie da in Händen halten. :devil:

Ich denke, da muss ich mich echt mal in einem Jura-Forum anmelden, in der Hoffnung, dass es mir da jemand erklären kann...

Trotzdem an alle: Vielen Dank!
 
und dann gleich hier bitte feedbacken, wenn Du es genau weißt, wobei Gesetze alle einen gewissen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen lassen, deshalb kann ja keiner so genau sagen, genau so isses ;)
 
So, ich hab mal eine entsprechende Frage in Umlauf gebracht. Ich werde Euch berichten, was dabei rausgekommen ist!
 
Und hier nun die Antworten, direkt im Jura-Forum:

http://www.juraforum.de/forum/nachbarrecht/rechtliche-frage-chilis-am-gartenzaun-398237#post982444

Kurz und knapp: Ganz gleich was passiert - wir Chili-Freaks sind fein raus :whistling: :w00t: :P
 
Ich habe eben grade mal eine Mail an meine beiden ehemaligen Rechtsdozenten geschrieben. Der (die) eine ist hauptberuflich Professor(in) bei uns (ist aber auch Anwältin), der andere ist hauptberuflich praktizierender Anwalt mit eigener Kanzlei und ist nur irgendwie nebenbei an der Uni tätig.

In wieweit die Zeit für solche Kinkerlitzchen haben bzw. sich nehmen, kann ich nicht sagen. Falls etwas kommt dann werde ich es selbstverändlich posten.

Habe Airballs Sachlage übernommen, mit dem Zusatz, dass die Zweige nicht durch den Zaun auf die Straße ragen. Ich wollte es nur ganz konkret machen falls das noch einen Unterschied macht.
 
Nochmal zum Beispiel HUND!!!
Also beisst er mich mich durch den Zaun muss der Hundehalter haften...
Aber wer muss haften wenn ich den Stafford Terrier (geben wir ihm mal den namen bhutbhut ^^)am Nacken Packe...übern Zaun hebe und ihn dann beisse?
Oder wenn ich bhutbhut sogar mit in meine Küche nehme und er mich dann beisst weil ich ihm in den schenkel gebissen habe o_O
 
LamerBurn schrieb:
Aber wer muss haften wenn ich den Stafford Terrier (geben wir ihm mal den namen bhutbhut ^^)am Nacken Packe...übern Zaun hebe und ihn dann beisse?

Ich glaube wenn DU den Hund beißt, musst DU die Tierarztrechnung schon selbst begleichen! :crazy::crazy::crazy:


Ich habe übrigens Schilder an meinen Chilis, auch die im Vorgarten.
Verlustängste hin oder her, aber man will ja auch Zeigen was man da so hat. ;)
(Vor allem nachdem letztes Jahr schon ein älterer Türke sehr interessiert nach meinen Pflanzen geguckt hat. Ich wette der baut selbst Biber an. ^^)
 
Die Frau hat mir mitgeteilt, dass sie für diese "Rechtsberatung" einen den Deckel bekommen kann. Der Herr schrieb Folgendes:

Hallo Herr ZENSIERT,

das ist ja mal was originelles. Aber keine Bange, Ihnen kann rechtlich nichts passieren, solange der Anbau legal ist und nicht etwa besonderen polizeirechtlichen (Schutz-) Vorschriften, wie z.B. das Erfordnis einer Um-/Einzäunung o.ä. unterliegt, was ich aktuell "aus dem Stehgreif" nicht sagen kann. Sie sollten dennoch wegen der Kinder eine Schutzvorrichtung oder ein Warn- bzw. Hinweisschild anbringen.

Sollte der Anbau genehmigungspflichtig sein, so fragen Sie am besten die zuständige Behörde.

Viel Erfolg.
 
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