Sortenzulassung, nicht zu Genusszwecken?

Clef

Chilitarier
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Hallo,

auf Irinas-shop.de steht bei jeder Sorte der Kommentar

"Eine mächtige Saatgutlobby hat innerhalb der EU das Sortenzulassungsverfahren derart kompliziert werden lassen,


so dass wirtschaftlich uninteressante Sorten und solche die eben nicht der vielgepriesenen "Einheitstomate" entsprechen


ausgemustert wurden. Daher besitzen unsere vermehrten Alten Sorten keine Sortenzulassung mehr.
Wir müssen darauf hinweisen: Die angebotenen Sorten geben wir ausdrücklichals Sammelobjekte oder Zierpflanzen ab denn dafür sind sie ja mit viel Aufwand gezüchtet worden. Zu Genusszwecken dürfen sie keinesfalls verwendet werden, ist aber Kulinarisch sehr schade. Unsere Hunde lieben Tomaten, auch Paprika zum fressen gerne!"


Heisst das jetzt wirklich, das man die Chilis usw gesetzlich nicht essen darf? Ich dachte, dass Thema wäre vom Tisch
mittlerweile? Zb durch die Arche Noah?
 
Verbieten tut dir das keiner. Da es aber keine erprobte Sorte ist, muss der Hinweis dort stehen ;)
 
Gibt es auch teilweise in anderen Shops. Findet man meist in den AGB:

Zwei Beispiele:

Chilishop24:
20. Saatgut

Unser Saatgut wird ausschliesslich für Hobbygärtner zum Ziehen von Zierpflanzen angeboten. Sämtliche Angaben in den Artikelbeschreibungen gelten als reine Zusatzinformation für den Hobbygärtner, also Informationen über die Verwendung der Pflanzen im ursprünglichen Herkunftsland. Der kommerzielle Anbau, Weitergabe oder Vermehrung des Saatguts wird untersagt. Wir übernehmen eine Keimgarantie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Der Keimzeitraum ist auf der Packung angegeben. Der Grund für diesen Hinweis ist die Rechtslage in Punkto Saatgut in Europa.
Quelle: http://www.chili-shop24.de/agb

Pepperworld Hot-Shop:
15. Saat, Sortenschutz

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist im Shop angebotenes Saatgut ausschließlich zum Ziehen von Zierpflanzen (nicht für den Verzehr) bestimmt. Alle Hinweise auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Gebrauch in unseren Sortenbeschreibungen haben ausschließlich informativen Charakter über die traditionelle und aktuelle Verwendung in ihren jeweiligen Ursprungsländern.

Für Saatgut wird eine Keimgarantie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen und für den auf der Packung angegebenen Zeitraum übernommen. Eine Wuchs- oder Ertragsgarantie kann aufgrund der Abhängigkeit von klimatischen und anderen Umgebungs-Gegebenheiten nicht gewährt werden. Für Saat besteht häufig Sortenschutz, so dass eine kommerzielle Vervielfältigung und Weitergabe unzulässig ist. Der Käufer verpflichtet sich, sich daran zu halten. Saatgut liefern wir nur innerhalb der EU; das Angebot ist ausschließlich für den nichtkommerziellen Hobby-Anbau bestimmt.
Quelle: http://www.pepperworldhotshop.de/AGB/


Das ist aber nichts neues. Sondern schon lange so.
Für Lebensmittel sind die Kriterien eben schärfer. Was vielleicht auch gar nicht so verkehrt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat aber mit geschützten Sorten zu tun. Damals z.B. die gerngesehene Red Savina und Habanero White Bullet. Deswegen wurden manche dieser Sorten auch gerne umbenannt. Red Sabrina, White Christina.
 
Nungut, ich frage lieber nochmal eindeutiger: DARF ich in Deutschland meine Chilis anpflanzen, essen, Samen gewinnen und verschenken? Auch wenn sich praktisch keiner dran hält will ich doch die Theorie wissen. Kann mir das jemand sagen?
 
Wenn die Sorte nicht geschützt bzw. Zugelassen ist dann darfst du als Privatperson bzw. Landwirt damit machen was du willst.
Bei zugelassene Sorten die dann immer auch einen Rechtsinhaber haben sieht es anders aus.
Da darfst du die Früchte essen aber kein Saatgut aufbewahren, du darfst keine neuen Züchtungen auf Grundlage der Sorte machen, du darfst diese nicht Vegetativ vermehren und du kannst auch schon Probleme bekommen wenn deine nicht Zugelassene Sorte von einer geschützten Sorten bestäubt wird und du davon Samen nimmst bzw. diese in Umlauf bringst.

Das ist aber im Moment noch die Theorie und der Ausblick auf eine Dunkle Zukunft !

Gruss

Alexander
 
Vielen Dank. Gibt es eine Liste wo einzusehen ist, welche Sorte geschützt ist?
 
Bei Capsicum sind es meist F1 Hybride die geschützt sind. Bei anderen ist oft nur der Name geschützt
 
Gut, weil es momentan noch möglich ist: Sollen sie ihre Hybriden behalten. Ich will ein freier Chilianbauer bleiben (so lang es noch geht). Unglaublich, welche Einstellung in den Köpfen mancher Mächtigen herrscht. :(
 
Sortenzulassung
Die Zulassung von Pflanzensorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten.

Gesetzliche Grundlage der Sortenzulassung ist das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG). Es dient dem Schutz des Verbrauchers und der Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut resistenter, qualitativ hochwertiger und leistungsfähiger Sorten. Voraussetzung für die Zulassung einer Sorte sind neben einer eintragbaren Sortenbezeichnung die Unterscheidbarkeit von anderen Sorten der gleichen Art in der Ausprägung ihrer wesentlichen Merkmale, ihre Homogenität und Beständigkeit, Eigenschaften die durch Anbau im Freiland oder im Gewächshaus geprüft werden (Registerprüfung). Bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Pflanzenarten ist zudem die Prüfung auf den landeskulturellen Wert erforderlich (Wertprüfung). Eine Sorte besitzt landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, für die Verwertung des Ernteguts oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Die wertbestimmenden Eigenschaften einer Sorte ergeben sich aus den im Anbau und den im Labor geprüften Anbau-, Resistenz-, Ertrags-, Qualitäts- und Verwendungseigenschaften.

Die Sortenzulassung wird für 10 (bei Rebe und Obst 20) Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Zeit kann sie auf Antrag verlängert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen noch erfüllt sind und insbesondere die Anbau- und Marktbedeutung der Sorte eine Verlängerung rechtfertigt.

Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten einen mindestens zweijährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen dreijährigen Anbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 25 Stellen des Bundessortenamtes, der Länder und bei einigen Arten auch in Züchterbetrieben angelegt. Durch Qualitätsuntersuchungen werden die Ergebnisse des Feldanbaus ergänzt.

Von jährlich insgesamt etwa 1000 angemeldeten Sorten landwirtschaftlicher Arten werden 300 - 350 Sorten von den Sortenausschüssen des Bundessortenamtes entschieden, etwa 150 - also nur 15 % der zur Zulassung beantragten Sorten - werden zugelassen und in die Sortenliste eingetragen. Bei Obst- und Zierpflanzensorten ist ebenfalls eine Zulassung möglich, diese ist aber nicht obligatorisch. Bei Gemüse wird für etwa 30 Sorten je Jahr die Zulassung beantragt.

Widersprüche gegen Entscheidungen der Sortenausschüsse werden in entsprechenden Widerspruchsausschüssen des Bundessortenamtes entschieden.

Für die forstlichen Pflanzenarten gilt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG). Es wird in Zuständigkeit der Bundesländer ausgeführt."


Quelle: http://www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?id=28
Anmerkung clappingmarkey: Bitte immer die Quelle mit angeben und nicht einfach Texte kopieren!


Es gibt das "Saatgutverkehrsgesetz" und mit diesem die Sortenzulassung, welche ursprünglich als Verbraucherschutz gedacht war, damit eine gewisse Saatgutqualität gegeben ist, sonst könnte jeder Depp jeden Scheiß als Sorte zulassen bzw Verkaufen, egal wie unbeständig die Pflanzen wären. Viele hier im Forum werden es kennen, dass sie sich bei einem Samenanbieter eine "Sorte" kaufen und am Ende hat beispielsweise ihre erworbene Habanero Red nur gelbe, braune und lila Früchte. Alles außer Rot. Um so etwas zu verhindern gibt es eben die Sortenzulassung mit der garantiert wird, dass eine Sorte zu einem gewissen Grad auch das ist, was einem versprochen wird.

Dann gibt es noch das "Sortenschutzgesetz". Dieses schützt die Rechte des Züchter als Urheber einer Sorte, erkennt also seine Sorte als geistiges Eigentum an. Ist eine Sorte geschützt und wird von einem Bauern beispielsweise angebaut bezahlt er ja beim Erwerb des Zertifizierten Saatgutes den Züchter direkt oder indirekt. Nun kann der Bauer am Ende eines Jahres natürlich bei einer stabilen Sorte nach der Ernte sein eigenes Saatgut sammeln und nächstes Jahr wieder ausbringen. Jedoch muss er dann eine gewisse "Nachbau-Gebühr" an den Züchter entrichten. Das ist zum Beispiel bei Hybriden nicht der Fall, da ja kein Nachbau möglich ist.

Züchten darf man jederzeit mit egal welcher Sorte, auch wenn sie geschützt ist. Das nennt sich "Züchtervorbehalt". Zur Verhinderung von Missbrauch gibt es aber auch den Begriff "im Wesentlichen abgeleitete Sorten". Also Sorten, die mit ihrer Ausgangssorte noch fast identisch sind und nur wenige andere Merkmale besitzen. Die Verwertung einer solchen Sorte während des gültigen Sortenschutzes der Ausgangssorte bedarf der Zustimmung des Züchters der Ausgangssorte.
 
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