WiFi-Geschütze der Karibik!

Hellblau schrieb:
Ich würde das lassen. Wenn Dir die Bundesnetzagentur drauf kommt, dann kostet das richtig viel Geld.

Danke für den Hinweis, Robert.

Ich wollte ja nicht's illegales da hinbasteln.
Das Ding ist, dass ich die benachbarten Firmen, neben meiner Bekannten, auch empfangen kann, obwohl die ja warscheinlich auch die legale Sendeleistung einhalten.

Dann müsste man ihr Signal ja auch bei legaler Sendeleistung empfangen können,
wenn man die Antenne z.B. auf den Balkon verlegt, statt dass der Router mit seiner Stummelantenne in der hintersten Ecke steht.

Das mit der Grundstücksgrenze würde mich aber auch noch genauer interessieren.
Ich hab ja von ihr die Erlaubnis, dass ich ihr Internet mitnutzen darf.
Dann darf man zu Hause auch nicht das Signal vom Kumpel, der nebenan wohnt,
wenn er es einem erlaubt, mitnutzen?
 
Danke Markus!

Das wäre ja auch noch schöner, dacht' ich grad' nur.
Warum sollte man sein Signal auch nicht mit anderen teilen dürfen.
Wobei man ja nie wissen kann. :w00t:

Wenn ich aber nochmal was fragen darf, um's zu begreifen.

Mein Lappi hat ja eine Antenne eingebaut, mit der sich aber das Signal nicht empfangen lässt.
Andere Möglichkeiten hab ich noch nie ausprobiert.
Dann gibt's diese WLAN Sticks mit 100 mW, 200 mW, 500 mW und sogar 1000 mW.

Hier mal einer mit 500 mW:

http://www.ebay.de/itm/POWER-WLAN-STICK-500mW-27dBm-150MBit-USB-802-11b-g-n-RP-SMA-Antenne-N-/121099898103?pt=DE_Computing_USB_WLAN_Adapter_Dongles&hash=item1c321dccf7

So ein Ding zu benutzen ist aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht erlaubt, wenn es mehr als 100 mW hat, oder?

Kann man denn mit 100 mW ca. 300 Meter überbrücken?

Und was ist das (weiter unten) für ein Ding?
Da steht jetzt garnichts von mW sondern nur was von dbi.
Ist das dann nur eine Antenne ohne extra mW?

Und wie realistisch ist diese Aussage:
Reichweite ist über 500-800M (innen) / 3KM (im Freien) mit Anschluss.

http://www.ebay.de/itm/140930879938?ssPageName=STRK:MESINDXX:IT&_trksid=p3984.m1436.l2649

Sorry, hab' da leider echt überhaupt keine Ahnung von.
Deshalb wär's echt nett, wenn mir das einer erklärt.

Eigendlich würde ich jetzt mit einem 100 mW Stick, mit abschraubbarer 6 dbi Antenne, anfangen.
Dann würde ich auf der anderen Seite optimieren und dann bei mir vllt. noch mal mit einer Antenne, mit mehr dbi, aufrüsten.
Macht das Sinn oder sollte ich anders vorgehen?

Eine Richtantenne wird bei meiner "Senderin" auch nicht machbar sein,
also wird dort nur eine Stabantenne zum Einsatz kommen können, die dann im Bestfall innen oder aussen am Fenster, beim Balkon, aufgestellt wird.

Macht auf meiner Seite eine Yagi dann trotzdem Sinn und wie gut kommt eine Yagi durch 2 oder 3 Nadelbäube durch, die ca. 10 m davor stehen?

:blush:
 
capsicum perversum schrieb:
Das wäre ja auch noch schöner, dacht' ich grad' nur.
Warum sollte man sein Signal auch nicht mit anderen teilen dürfen.
Wobei man ja nie wissen kann. :w00t:

Ja, grundsätzlich würde ich auch behaupten, dass dies kein Problem darstellt, wenn du die ausdrückliche Genehmigung vom Besitzer des Internetanschlusses hast.

Du kannst etwa auch Deinen Ober- oder Untermieter einladen Deine Internetverbindung zu nutzen, in dem du Deinen WLAN-Schlüssel gibst. Wen sollte das stören? (Gut, vielleicht wird in manchen AGB's und anderen Vertragstexten von ISP eine Mitnutzung unteresagt, das weis ich nicht).

'Hellblau' hat allerdings was ganz anderes in den Raum geschmissen und zwar dass Richtfunkstrecken (Point-to-Point) über Grundstücksgrenzen hinweg nicht erlaubt sei. Sprich Dein Vorhaben wäre nach 'Hellblau' illegal.

Allerdings habe ich von einem solchen Verbot noch nie gehört, ich bin daher gespannt auf Antwort von Hellblau, wo er das hoffentlich bisschen besser erläutern könnte. Im Gegenteil: Ich kenne genug Beispiele wo 2,4 GHz WLAN-Richtfunkverbindungen hergestellt werden. Etwa eine Webcam auf einem Aufsichtsturm die über eine solche Richtfunkstrecke über mehrere km hinweg ans Internet angebunden wird. Oder häufig das Problem mit der Breitbandinternetversorgung in ländlichen Regionen. Wo das DSL spärlich ausfällt und Kabel-TV üblicherweise nicht in Industriegebiete verlegt wurde (damals in den 80er sah man die Notwendigkeit noch nicht). Da gehen einige Firmen durchaus dazu über eine Breitbandverbindung von 150 MBit/s über eine WLAN-Richtfunkstrecke von einem mit Kabel versorgten Wohnhaus in das Büro im Industriegebiet zu übertragen. Oder zwei Grundstücke per WLAN-Richtfunk in einem einheitlichen Firmennetzwerk zu vereinen. Wenn man genau guckt, sieht man solche WLAN-Richtantennen immer wieder mal. Zumindest hier in der Region.

Hier mal die Allgemeinzuteilung für 2,4 GHz WLAN von der BNetzA, das ist sozusagen der Gesetzestext über diese Funkanwendung. Ich kann da aber nichts verwerfliches bezüglich Richtfunk / Point-to-Point finden...

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2013_10_WLAN_2,4GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

capsicum perversum schrieb:
Dann gibt's diese WLAN Sticks mit 100 mW, 200 mW, 500 mW und sogar 1000 mW. [...]
So ein Ding zu benutzen ist aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht erlaubt, wenn es mehr als 100 mW hat, oder?

Richtig. Streng genommen nicht erlaubt. Siehe o.g. Allgemeinzuteilung (0,1 W = 100 mW)

capsicum perversum schrieb:
Kann man denn mit 100 mW ca. 300 Meter überbrücken?

Grundsätzlich ja. Je nach Hindernisslage besser oder schlechter. In diesem Link, den ich Dir nur empfehlen kann. Auch wenn du nicht alles verstehst, trotzdem mal grob überfliegen:

http://www.brennpunkt-srl.de/reichw.html

Da ist dort sogar von einer 11,2 km Teststrecke die Rede!

Jedenfalls: Auf Deiner Seite würde ich einen entsprechenden WLAN-Stick kaufen. Unbedingt einen mit SMA-Anschluss, oder vereinfacht gesagt Antennenanschluss, damit du flexibel sein kannst. Ein Stick ohne Antennenanschluss ist hinausgeschmissenes Geld, so effektiv wie der in Deinem Notebook verbaute WLAN-Controller.

Dann auf Gegenseite den Router am Besten ans Fenster stellen, in die Himmelsrichtung, wie Dein Garten liegt. Damit im Prinzip nurnoch die Fensterscheibe, die Bahnstrecke und die Bäume als Hindernisse dazwischen sind.

Dann mal gucken. Auch wenn nur auf Deiner Seite 'ne Yagi zum Einsatz kommt, ist das deutlich besser, als garkeine. Aber obs damit klappt kann ich nicht garantieren (im Prinzip ist es generell schwierig da Garantien auszusprechen). Für 'ne WLAN-Verbindung gehören immer zwei und wenn der Router als das Schwächere Glied nicht reicht, dann gehts halt nicht.

Grüßle, Michi
 
Besten Dank, auch für die Links, Michi!

Dann bin ich ja auf dem richtigen Weg.

Warten wir mal ab, was Hellblau zu der Grundstücksgrenze sagt.
Ich konnte darüber bis jetzt nichts finden.
 
Sunfreak schrieb:
'Hellblau' hat allerdings was ganz anderes in den Raum geschmissen und zwar dass Richtfunkstrecken (Point-to-Point) über Grundstücksgrenzen hinweg nicht erlaubt sei.
Richtfunkverbindungen unterliegen im Allgemeinen der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur.

Im Besonderen hat man WLAN jedoch irgendwann um 2000/2001 rum von Genehmigungspflicht ausgenommen.

Ich ziehe daher meine Einwand zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil :devil:.

Meine Lizenzprüfung ist halt doch schon ein paar Jahre her.
 
Gut, dann ist die Expertendiskussion um die grundsaetzliche Legalitaet also allseits wohlwollend und friedlich beigelegt. Fuer meine Antennencluster benutze ich ebenfalls SMA, und zwar ganz genau diese Version von SMA: "RP-SMA" (Reverse Polarization). Mit Hilfe von den RP-SMA-Kabeln koppele ich die vielen Antennen zur Leistung einer ganz grossen, die Kabel sind genauestens abgemessen, laut Hersteller. Soweit ich es nachmessen kann, scheint es zu stimmen. Ich kann sie nicht so sehr nach Millimeter-Bruchteilen abmessen (bringe es nur auf 1/4 mm), aber ich habe eine Feinwaage, die bis Bruchteile von Gramm messen kann, und da stimmt es relativ gut. Fakt ist, dass ich mit drei Antennen wesentlich besser empfange als mit einer, oder zweien.

Yagi-Antennen einzusetzen, ist absolut legal hier in Jamaica. Aber auch hier gilt es, gewisse Obergrenzen (die werfden gesetzlich von Canada importiert in die jamaikanischen Gesetze) einzuhalten, wohl die selben wie bei Euch in DE, soviel ich weiss (1.000).
 
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