capsicum perversum schrieb:
Das wäre ja auch noch schöner, dacht' ich grad' nur.
Warum sollte man sein Signal auch nicht mit anderen teilen dürfen.
Wobei man ja nie wissen kann. :w00t:
Ja, grundsätzlich würde ich auch behaupten, dass dies kein Problem darstellt, wenn du die ausdrückliche Genehmigung vom Besitzer des Internetanschlusses hast.
Du kannst etwa auch Deinen Ober- oder Untermieter einladen Deine Internetverbindung zu nutzen, in dem du Deinen WLAN-Schlüssel gibst. Wen sollte das stören? (Gut, vielleicht wird in manchen AGB's und anderen Vertragstexten von ISP eine Mitnutzung unteresagt, das weis ich nicht).
'Hellblau' hat allerdings was ganz anderes in den Raum geschmissen und zwar dass Richtfunkstrecken (Point-to-Point) über Grundstücksgrenzen hinweg nicht erlaubt sei. Sprich Dein Vorhaben wäre nach 'Hellblau' illegal.
Allerdings habe ich von einem solchen Verbot noch nie gehört, ich bin daher gespannt auf Antwort von Hellblau, wo er das hoffentlich bisschen besser erläutern könnte. Im Gegenteil: Ich kenne genug Beispiele wo 2,4 GHz WLAN-Richtfunkverbindungen hergestellt werden. Etwa eine Webcam auf einem Aufsichtsturm die über eine solche Richtfunkstrecke über mehrere km hinweg ans Internet angebunden wird. Oder häufig das Problem mit der Breitbandinternetversorgung in ländlichen Regionen. Wo das DSL spärlich ausfällt und Kabel-TV üblicherweise nicht in Industriegebiete verlegt wurde (damals in den 80er sah man die Notwendigkeit noch nicht). Da gehen einige Firmen durchaus dazu über eine Breitbandverbindung von 150 MBit/s über eine WLAN-Richtfunkstrecke von einem mit Kabel versorgten Wohnhaus in das Büro im Industriegebiet zu übertragen. Oder zwei Grundstücke per WLAN-Richtfunk in einem einheitlichen Firmennetzwerk zu vereinen. Wenn man genau guckt, sieht man solche WLAN-Richtantennen immer wieder mal. Zumindest hier in der Region.
Hier mal die Allgemeinzuteilung für 2,4 GHz WLAN von der BNetzA, das ist sozusagen der Gesetzestext über diese Funkanwendung. Ich kann da aber nichts verwerfliches bezüglich Richtfunk / Point-to-Point finden...
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2013_10_WLAN_2,4GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
capsicum perversum schrieb:
Dann gibt's diese WLAN Sticks mit 100 mW, 200 mW, 500 mW und sogar 1000 mW. [...]
So ein Ding zu benutzen ist aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht erlaubt, wenn es mehr als 100 mW hat, oder?
Richtig. Streng genommen nicht erlaubt. Siehe o.g. Allgemeinzuteilung (0,1 W = 100 mW)
capsicum perversum schrieb:
Kann man denn mit 100 mW ca. 300 Meter überbrücken?
Grundsätzlich ja. Je nach Hindernisslage besser oder schlechter. In diesem Link, den ich Dir nur empfehlen kann. Auch wenn du nicht alles verstehst, trotzdem mal grob überfliegen:
http://www.brennpunkt-srl.de/reichw.html
Da ist dort sogar von einer 11,2 km Teststrecke die Rede!
Jedenfalls: Auf Deiner Seite würde ich einen entsprechenden WLAN-Stick kaufen. Unbedingt einen mit SMA-Anschluss, oder vereinfacht gesagt Antennenanschluss, damit du flexibel sein kannst. Ein Stick ohne Antennenanschluss ist hinausgeschmissenes Geld, so effektiv wie der in Deinem Notebook verbaute WLAN-Controller.
Dann auf Gegenseite den Router am Besten ans Fenster stellen, in die Himmelsrichtung, wie Dein Garten liegt. Damit im Prinzip nurnoch die Fensterscheibe, die Bahnstrecke und die Bäume als Hindernisse dazwischen sind.
Dann mal gucken. Auch wenn nur auf Deiner Seite 'ne Yagi zum Einsatz kommt, ist das deutlich besser, als garkeine. Aber obs damit klappt kann ich nicht garantieren (im Prinzip ist es generell schwierig da Garantien auszusprechen). Für 'ne WLAN-Verbindung gehören immer zwei und wenn der Router als das Schwächere Glied nicht reicht, dann gehts halt nicht.
Grüßle, Michi