Nach den eBay-Regeln, die nicht immer 100% konform mit der gültigen Rec htssprechung sind, wären auch Gebote unter dem Mindestgebot gültig, denn der Anbieter kann ein solches Gebot annehmen, muß er aber nicht.
Auktionen mit Mindestgebot sind sowieso ziemlich unseriös. Bei jeder "normalen" Auktion gibt der Auktionator den Startpreis vor, von dem aus geboten werden kann.
Die Angabe des Limits in einer Auktions-Anzeige habe ich bisher noch nirgendwo gesehen.
Jeder x-beliebige Spaßbieter ob mit Gebot unter oder über dem Limit ist aber fein raus, denn er hat ja ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht "schützt" aber auch bestellte Puscher, die ja mal versehentlich den Zuschlag bekommen können. Sie treten dann vom Kauf zurück und der Anbieter kann die "Ware" dem nächsthöchsten, möglicherweise echten Bieter, anbieten.
Aus meiner langjährigen eBay-Erfahrung weiß ich, daß bei diesem Angebotsformat alle möglichen Manipulationen möglich sind und eBay ist wie fast immer im Beschwerdefall kaum an einer Lösung interessiert.
Naja, wir werden ja sicher noch ausführlich über den Ausgang der Auktion informiert werden und der "glückliche" Gewinner wir sich sicher in den diversen Foren präsentieren.
Gruß
Peter