Man bezeichnet eine Sorte als stabil wenn sie die sortentypischen Merkmale in jeder neuen Generation wieder zeigt.
Im Buch "Pflanzenzüchtung" von Heiko Becker ist der Begriff Sorte wie folgt definiert:
"Unter einer Sorte versteht man ganz allgemein eine Gruppe von Pflanzen einer Art, die untereinander ähnlich sind, einen gemeinsamen Ursprung haben, und die man von anderen Pflanzen der gleichen Art unterscheiden kann. Im Sinne dieser sehr allgemeinen biologischen Definition spricht man zum Beispiel von "Landsorten", die früher in Deutschland und heute noch in vielen tropischen Ländern angebaut werden. Darüber hinaus gibt es aber in sehr vielen Staaten Gesetze, die den Begriff "Sorte" genauer definieren, und die das Verfahren zur Registrierung neuer Sorten festlegen."
"Das Sortenschutzgesetz (SortG) nennt fünf Anforderungen an eine Sorte:
eine Sorte muss:
1. unterscheidbar (von anderen Sorten)
2. homogen (innerhalb der Sortenpopulation)
3. beständig (gleiche typische Merkmalsausprägung auch an anderen Standorten/Wetter etc)
4. neu und
5. durch "eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet" sein"
"Das entscheidende Kriterium zur Eintielung der Sorten ist der Vermehrungsprozess, durch den das Saat- oder Pflanzgut einer sorte erzeugt wird. Meist beruht die Vermehrung auf der natürlichen Fortpflanzungsweise einer Art, also entweder auf asexueller Vermehrung, auf Selbstbefruchtung oder auf Fremdbefruchtung. die so entstandenen Sorten werden als Klonsorten, als Liniensorten oder als Populationssorten bezeichnet. Diesen drei natürlichen Fortpflanzungsweisen hat der Mensch mit der künstlichen Kreuzung einen vierten Vermehrungsprozess hinzugefügt; dies führt zu einem vierten Sorentyp, den Hybridsorten."
Liniensorten: entstehen durch Selbstbefruchtung bei Selbstbefruchtern
Populationssorten: entstehen durch offenes Abblühen von Fremdbefruchtern
Hybridsorten: entstehen durch kontrollierte Kreuzung von bestimmten Erbkomponenten