Erfahrung mit Grünlandstaudenhof

Juristisch gesehen, wahrscheinlich ein spannender Fall. Die Widerrufsfrist müßte in meinen Augen mangels eingegangener Ware noch nicht verstrichen (solang man die Pflanzen als problemlos zurückschickbares Gut betrachtet), aber schon ist ein Inkassoschreiben im Haus. Jetzt stellt sich die Frage, was passiert, wenn man nach Eingang des Inkassoschreibens von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dann fällt die ursprüngliche Forderung weg, und damit auch die Grundlage für die Inkassoforderung (wobei das nur eine Vermutung meinen juristischen Laienverständnisses ist ;)). Das Inkassobüro würde dann wahrscheinlich, falls es beim Käufer nicht mehr weiterkommt, seine Kosten wieder beim Verkäufer einholen (solange der das Inkassobüro nur beauftragt hat, und seine Forderung nicht komplett einen Bruchteil der eigentlichen Summe abgegeben hat). Außerdem stellt sich die Frage, ob der Käufer überhaupt im Verzug war, wenn er nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen hat (oder auf der Rechnung ein klar datiertes Zahlungsziel hinterlegt war). Als Verkäufer wäre ich deshalb deutlich vorsichtiger, und sei es nur, um schlechte Werbung wie diesen Thread zu vermeiden ;)
 
Das ein Händler, der sich ohnehin gegenüber seinen Kunden durch Vorkasse maximal absichert, einem in einem widerrufsberechtigten Versandhandel auch noch ein Inkassobüro auf den Hals hetzt, möglicherweise sogar, ohne das vorher zu kommunizieren (ich glaube das jetzt einfach mal so), empfinde ich schon mehr als merkwürdig, mag das nun juristisch haltbar sein oder auch nicht.
Bei einem Kauf auf Rechnung mit ausbleibender Zahlung hätte ich dafür allerdings Verständnis.
 
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