Tschilotine
Chiligrünschnabel
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@ Tempus Ignis,
ich würde mir von der Dame den ursprünglichen Pachtvertrag zeigen lassen. Dann hat man die sog. "rechtliche Grundlage" und kann beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig ist.
ich würde mir von der Dame den ursprünglichen Pachtvertrag zeigen lassen. Dann hat man die sog. "rechtliche Grundlage" und kann beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig ist.