daniel2012
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@Kiwi58
hier steht klar, dass Kanaren ausgeschlossen sind wie in CH:
für Deutschland:
Pflanzen, Pflanzenteile und sonstige Produkte pflanzlichen Ursprungs aus Mitgliedstaaten der EU unterliegen mit Ausnahme der Kanarischen Inseln keinen Beschränkungen durch die Pflanzenbeschauverordnung, sofern sie für den eigenen, nichtgewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Besteht keine Gefahr der Ausbreitung von Schadorganismen dürfen kleine Mengen an Pflanzen bzw. Pflanzenerzeugnissen für den Eigenverbrauch eingeführt werden.
hier steht klar, dass Kanaren ausgeschlossen sind wie in CH:
für Deutschland:
Pflanzen, Pflanzenteile und sonstige Produkte pflanzlichen Ursprungs aus Mitgliedstaaten der EU unterliegen mit Ausnahme der Kanarischen Inseln keinen Beschränkungen durch die Pflanzenbeschauverordnung, sofern sie für den eigenen, nichtgewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Besteht keine Gefahr der Ausbreitung von Schadorganismen dürfen kleine Mengen an Pflanzen bzw. Pflanzenerzeugnissen für den Eigenverbrauch eingeführt werden.