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Ich plädiere hier in diesem Fall auch ganz klar auf UNSCHULDIG.
Der durch DHL verursachte Lieferausfall kann dem Angeklagten hier keinesfalls als eigenes Verschulden zugerechnet werden. Das Fehlverhalten des Transportunternehmens war hier auch nicht vorhersehbar. Die Lampen waren rechtzeitig geordert. Bei ordnungsgemäßer Lieferung wäre es nicht zu der vorliegenden Spargelei gekommen.
Insofern ibitte ich den VAC hier um Milde.
Alex, feinen Nachwuchs haste da
Der durch DHL verursachte Lieferausfall kann dem Angeklagten hier keinesfalls als eigenes Verschulden zugerechnet werden. Das Fehlverhalten des Transportunternehmens war hier auch nicht vorhersehbar. Die Lampen waren rechtzeitig geordert. Bei ordnungsgemäßer Lieferung wäre es nicht zu der vorliegenden Spargelei gekommen.
Insofern ibitte ich den VAC hier um Milde.
Alex, feinen Nachwuchs haste da