CHiP
Dwarslöper
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Im Grunde genommen unterliegen auch Smilies dem Urheberrecht... allerding is es da oft so, dass der Urheber nicht bekannt ist und viele Smilies schon allgemeingut geworden sind...
Bei Smileys dürfte das eine Frage der sog. Schöpfungshöhe sein. Dem Urheberrecht zugänglich sind nämlich nur solche Werke, die sich durch eine gewisse Originalität auszeichnen. Und da die Smileys letztlich in der Regel nicht besonders kunstvoll sind, wird ein Urheberrecht da normalerweise nicht eingreifen.
Es könnte aber ein Geschmacksmusterschutz eingreifen. Der Schutz als Geschmacksmuster setzt aber im Gegensatz zum Urheberrecht die Eintragung beim DPMA voraus. Das wird bei den Smileys auch nicht der Fall sein.
Bei Smileys dürfte das eine Frage der sog. Schöpfungshöhe sein. Dem Urheberrecht zugänglich sind nämlich nur solche Werke, die sich durch eine gewisse Originalität auszeichnen. Und da die Smileys letztlich in der Regel nicht besonders kunstvoll sind, wird ein Urheberrecht da normalerweise nicht eingreifen.
Es könnte aber ein Geschmacksmusterschutz eingreifen. Der Schutz als Geschmacksmuster setzt aber im Gegensatz zum Urheberrecht die Eintragung beim DPMA voraus. Das wird bei den Smileys auch nicht der Fall sein.