Xiocolata
da Seda-Fan
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Das ist bei mir schon ein paar Jahre her.
Ich hatte damals ein Urteil aus dem 1990er Jahren gefunden, das besagt, dass Werbeanrufe wegen des Bruchs der Privatsphäre illegal seien. Darauf habe ich mich berufen. Das hat gewirkt.
Entscheidend war, soweit ich mich erinnere, dass der Angerufene aus seiner Tätigkeit herausgerissen wird und keinen Einfuss darauf hat, wie und wann dies geschieht. Anders war das bei Postwerbung, die kann man einfach in die Tonne werfen und muss sie nicht ansehen. Deshalb war sie nicht verboten.
Meinungsforscher, echte ebenso wie Werbetreibende, die sich nur den Anschein geben, unterbrechen mich auch in dem was ich tue und verletzen meine Privatsphäre. Deshalb müsste für sie eigentlich das gleiche gelten. Seriöse Meinungsforscher lassen einen nach meiner Erfahrung übrigens in Ruhe, wenn man das wünscht.
Es gab interessante Argumentationen , z.B. Wir dürfen sie anrufen, weil ...
... die Nummer im Telefonbuch steht -> nein, selbst wenn sie dort stünde wäre es nicht erlaubt.
... sie mal an einem Preisausschreiben teilgenommen haben -> nein, ich untersage die Verwendung für Werbezwecke grundsätzlich
... wir die Nummer von der GEZ haben -> die verkaufen keine Nummern und sind der Sache nachgegangen
... wir die Nummer in der Schweiz gekauft haben -> na und?
... der Rechner eine beliebige Numner gewählt hat -> nein, es kann kein Interesse meinerseits vorausgesetzt werden, also Bruch der Privatsphäre.
Ich hatte damals ein Urteil aus dem 1990er Jahren gefunden, das besagt, dass Werbeanrufe wegen des Bruchs der Privatsphäre illegal seien. Darauf habe ich mich berufen. Das hat gewirkt.
Entscheidend war, soweit ich mich erinnere, dass der Angerufene aus seiner Tätigkeit herausgerissen wird und keinen Einfuss darauf hat, wie und wann dies geschieht. Anders war das bei Postwerbung, die kann man einfach in die Tonne werfen und muss sie nicht ansehen. Deshalb war sie nicht verboten.
Meinungsforscher, echte ebenso wie Werbetreibende, die sich nur den Anschein geben, unterbrechen mich auch in dem was ich tue und verletzen meine Privatsphäre. Deshalb müsste für sie eigentlich das gleiche gelten. Seriöse Meinungsforscher lassen einen nach meiner Erfahrung übrigens in Ruhe, wenn man das wünscht.
Es gab interessante Argumentationen , z.B. Wir dürfen sie anrufen, weil ...
... die Nummer im Telefonbuch steht -> nein, selbst wenn sie dort stünde wäre es nicht erlaubt.
... sie mal an einem Preisausschreiben teilgenommen haben -> nein, ich untersage die Verwendung für Werbezwecke grundsätzlich
... wir die Nummer von der GEZ haben -> die verkaufen keine Nummern und sind der Sache nachgegangen
... wir die Nummer in der Schweiz gekauft haben -> na und?
... der Rechner eine beliebige Numner gewählt hat -> nein, es kann kein Interesse meinerseits vorausgesetzt werden, also Bruch der Privatsphäre.
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