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NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.Mir wurde im Gartencenter BI 58 verkauft!
Hab es Testweise an einer Pflanze ausprobiert.Hatte das mittel aber wohl zu Schwach dosiert, denn es trat nicht der gewünschte Effekt ein... Als ich aber dann im Netz mich ein bisschen einstudiert habe, hab ich mich entschlossen es zu lassen
Leider ist es keine Seltenheit, daß in Gartencentern und Baumärkten die Verkäufer kaum, oder gar keine Ahnung haben. Und einigen ist es sicher auch schlichtweg schietegal - Hauptsache dem Kunden irgendwas verkauft...Frag mich eh warum mir das verkauft wurde.
Das spricht sehr für Dich...Aber schon allein Bienenunfreundlich ist ein no go für mich...
Das spricht sehr für Dich...