trekkinggips
Helmbefreier
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Shit, das ist wirklich jammerschade! Und grade frisch renoviert. Ganz viel Erfolg bei der Suche wünsche ich euch.
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na wird ja immer besser...Frisch renoviert von uns
Das Problem, was ich im Moment habe, Volker, ist, dass die ganze Geschichte Freizeit & Hobby ist. Du hast natürlich einen sehr berechtigten Einwand gebracht.Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung, dann könntest du dich wenigstens schon mal anwaltlich beraten lassen?!
...Kündigung ... erst für 2019... muss mit mir erstmal ins Reine kommen, ob ich gleich die Reißleine ziehe oder den Kindern das nächste Jahr noch gönne. Im Idealfall lasse ich die Kinder nächstes Jahr noch im Garten spielen, und bereite Parallel einen alternativen Garten vor, respektive, eine Nutzung eines alternativen Gartens...Da ist man als Vater natürlich unglaublich angefressen, vom Verhalten Dritter und der eigenen Handlungsunfähigkeit.
Die neuen Besitzer vom Flurstück auf dem sich mein Garten befindet, melden Eigenbedarf an
Landschafts-/Erholungs-/Grundstücks-Pachtverträgen
Leider nein. Oder zum Glück. Wie auch immer. Aber erst eine Saison.Hat du den Garten schon lange?
Der Alt-Verpächter sagte mir, dass es erschlossenes Naherholungsgebiet ist.Ist es ein Erholung- oder Gartengrundstück?
Nein. Ist rein privat.Steht ein Verein dahinter?
Tiefste Zone, Gabi.Ist es im Osten oder Westen, das ist alles wichtig für den Bestandschutz.
Gebaut hat der Alt-Pächter die Garten-Hütten vor ~ 60 Jahren mit seinem Vater und Fuchsschwanz. Allerdings denke ich nicht, dass da Bestandsschutz eine Rolle spielt, da privat und kein Garten-Verein.Alles was vor 1990 errichtet wurde hat Bestandsschutz. Aber das gilt wohl nur für Gartenvereine.
Danke für Deine Tipps Gabi. Wir kümmern uns.Am besten du suchst Dir einen guten Anwalt und lässt Dich mal beraten.
erschlossenes Naherholungsgebiet