Sebastians 2018 - verGIFtet

Informieren will ich mich erstmal, was die Paragraphen sagen. Laut BGB dürfen wohl Folgebesitzer von solchen Landschafts-/Erholungs-/Grundstücks-Pachtverträgen kein Eigenbedarf anmelden - je nach Vertrag. Aber wie das so ist, mit dem Paragraphen-Gereite im Internet als Otto-Normal-Verbraucher.
 
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Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung, dann könntest du dich wenigstens schon mal anwaltlich beraten lassen?!
 
Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung, dann könntest du dich wenigstens schon mal anwaltlich beraten lassen?!
Das Problem, was ich im Moment habe, Volker, ist, dass die ganze Geschichte Freizeit & Hobby ist. Du hast natürlich einen sehr berechtigten Einwand gebracht.
Im Moment wäge ich ab, ob ich, wenn ich — nach meinem Feierabend, und vllt. wenn die Kinder im Bett sind — mich damit über den Winter rumärgere, vllt. im Sommer gar keine Lust mehr auf den Garten habe.

Der neue Besitzer hat mir die Kündigung vorhin per SMS :thumbsup: angekündigt. Allerdings erst für 2019. Auf Anrufe reagiert man nicht.
Nun bin ich aber eher der klare-Linie-Typ und muss mit mir erstmal ins Reine kommen, ob ich gleich die Reißleine ziehe oder den Kindern das nächste Jahr noch gönne.
Im Idealfall lasse ich die Kinder nächstes Jahr noch im Garten spielen, und bereite Parallel einen alternativen Garten vor, respektive, eine Nutzung eines alternativen Gartens.
Ich war zwar nicht immer glücklich mit unserem alten Schrebergarten, aber da zieht einem zumindest niemand die getane Arbeit unter den Füßen weg, und man muss den Kindern den Verlust nicht erklären.
Der große Spross hat vorhin unter Tränen gesagt, dass er seine Hütte im Garten (Laubdach, Äste, Seile, etc. Quasi seine Höhle) behalten will. Da ist man als Vater natürlich unglaublich angefressen, vom Verhalten Dritter und der eigenen Handlungsunfähigkeit.
 
...Kündigung ... erst für 2019... muss mit mir erstmal ins Reine kommen, ob ich gleich die Reißleine ziehe oder den Kindern das nächste Jahr noch gönne. Im Idealfall lasse ich die Kinder nächstes Jahr noch im Garten spielen, und bereite Parallel einen alternativen Garten vor, respektive, eine Nutzung eines alternativen Gartens...Da ist man als Vater natürlich unglaublich angefressen, vom Verhalten Dritter und der eigenen Handlungsunfähigkeit.

Da hast du ja wenigstens noch eine geraume Zeit zum Überdenken! Die Entscheidung allerdings, die du ja eigentlich schon getroffen hast;) : "Im Idealfall lasse ich die Kinder nächstes Jahr noch im Garten spielen, und bereite Parallel einen alternativen Garten vor" sehe ich persönlich erst mal als die beste Lösung an!:thumbsup:
Dann ist auch genug Zeit, die Kinder vorzubereiten bzw. mit ein zu binden!
 
Ach Mist Sebastian, das ist echt mal ne uncoole Nummer!
Hoffe die Enttäuschung ist nicht so groß das ihr trotzdem noch die kommende Sasion genießen könnt.
Wünsche dir auch viel Erfolg mit der Suche nach etwas anderem und das die Kinder eine ebenso schöne Alternative bekommen werden ;)
 
Ja Eigenbedarf ist mies...und dann noch frisch renoviert....grrrr....wenn es aber auf der Welt Gerechtigkeit gibt ..wirst du einen mehr als guten Ersatz dafür, für Dich,Familie und Hobby finden....drück die Daumen
 
Die neuen Besitzer vom Flurstück auf dem sich mein Garten befindet, melden Eigenbedarf an
Landschafts-/Erholungs-/Grundstücks-Pachtverträgen

Hat du den Garten schon lange? Ist es ein Erholung- oder Gartengrundstück? Steht ein Verein dahinter? Ist es im Osten oder Westen, das ist alles wichtig für den Bestandschutz. Alles was vor 1990 errichtet wurde hat Bestandsschutz. Aber das gilt wohl nur für Gartenvereine.
Am besten du suchst Dir einen guten Anwalt und lässt Dich mal beraten.
 
Hat du den Garten schon lange?
Leider nein. Oder zum Glück. Wie auch immer. Aber erst eine Saison. :)

Ist es ein Erholung- oder Gartengrundstück?
Der Alt-Verpächter sagte mir, dass es erschlossenes Naherholungsgebiet ist.

Steht ein Verein dahinter?
Nein. Ist rein privat.

Ist es im Osten oder Westen, das ist alles wichtig für den Bestandschutz.
Tiefste Zone, Gabi. :D

Alles was vor 1990 errichtet wurde hat Bestandsschutz. Aber das gilt wohl nur für Gartenvereine.
Gebaut hat der Alt-Pächter die Garten-Hütten vor ~ 60 Jahren mit seinem Vater und Fuchsschwanz. Allerdings denke ich nicht, dass da Bestandsschutz eine Rolle spielt, da privat und kein Garten-Verein.

Am besten du suchst Dir einen guten Anwalt und lässt Dich mal beraten.
Danke für Deine Tipps Gabi. Wir kümmern uns. :)
 
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